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Aufträge in rein medizinischen Angelegenheiten pflichtgemäß zu
vollziehen. Gleichfalls als lokale Organe des Obermedizinalkolle-
giums dienten die Stadt- und Landphysiker, deren Wirkungskreis
etwa dem des heutigen Kreisarztes zu vergleichen ist.
Für das Gebiet des Bauwesens bestand als unmittelbar von
dem Ministerium des Innern ressortierende Oberbehörde für das
ganze Land die Oberbaudirektion in Cassel. Sie setzte
sich zusammen aus einem Direktor, vier bis fünf Mitgliedern, unter
denen eines für die Landbauten, eines für den Straßen- und Brücken-
bau, eines für den Wasserbau und eines für das Rechnungswesen
bestimmt war, einem Sekretär und verschiedenen anderen mittleren
und unteren Beamten. Diese Behörde ($$ 74—79 d. V.) hatte
die höhere Aufsicht über das Landbauwesen, die obere Leitung
des Baues und der Unterhaltung der Landstraßen und der Brücken
sowie des Ufer- und anderen Wasserbaues. Als beratende und
aufsehende Zentralstelle sollte die Oberbaudirektion ferner sämt-
lichen Ministerien in allen technischen Bauangelegenheiten zu Hilfe
sein, auch die Bewerber um Stellen im RBaufach prüfen, über die
Bauunterrichtsanstalten die Aufsicht führen und endlich die Diszi-
plin über das ganze Baupersonal ausüben. Unter der Behörde
standen als Beamte der lokalen Bauverwaliung die Landbaumeister,
die Straßen- und Brückeningenieure, die Wasserbaumeister sowie
die Rechnungsführer der besonderen Baukassen nebst ihrem nötigen
Unterpersonal. Sie empfingen ihre Dienstanweisungen von der
Oberbaudirektion.
Zur Förderung der Landwirtschaft wurde in Cassel ein Land-
wirtschaftsverein ($$ 79—82d. V.) errichtet. Er bestand
aus einem leitenden Ausschusse von vier Mitgliedern, nämlich
einem Mitglied der Casseler Regierung, einem der dortigen Finanz-
kammer, dem ÜOekonomiedirektor der zur Musterwirtschaft einge-
räumten Domäne und einem besonderen Dekonomiekommissar, ferner
aus 12—24 „der in der Provinz Niederhessen wohnenden Guts-
besitzer, Oekonomen und Gelehrten, welche durch theoretische und