Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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sich von einer europäischen zu einer planetarischen erweitert, muß der 
Gleichgewichtsgedanke diese größere Bühne aufsuchen; die Balance in 
Europa muß von der Balance auf den Meeren und in der ganzen politi- 
schen Welt ergänzt oder abgelöst werden“. „Den Schatten des babylo- 
nischen Turmes“ glaubt der Vf. „über diesem glänzendsten Triumph des 
Menschengeistes auf dem Gebiete der Staatenbildung“ zu erblicken und so 
erörtert er im geopolitischen Abschnitte die Frage des „Empire“ trotz 
höchster Bewunderung doch mit allem Vorbehalt (unter der Rubrik: Reichs- 
problem!). In diesem übrigens sehr fesselnden Abschnitte scheint mir 
bei der Gegenüberstellung eines extensiv-aggressiven Programms „im Zeichen 
des Imperialismus“ und eines intensiv-defensiven Strebens in der Form des 
„Reichsgedankens“ (Imperial Connection) der letztere Ausdruck nicht glück- 
lich gewählt, auch der „Reichsgedanke* steht doch „im Zeichen des Im- 
perialismus“. Besser wäre es wohl von zwei Seiten ein und derselben 
Bewegung, eben der imperialistischen zu reden. Hier bei England geht 
die Betrachtung des Stoffes unter den Rubriken „Staat“ und „Gesellschaft“ 
nicht so klar auf, weil jenseits des Kanals diese beiden Begriffe bekannt- 
lich nicht so scharf geschieden sind wie bei uns, redet man doch drüben 
gern von einer „political society“ (übrigens ähnlich in Frankreich von 
einer societe politique.. Diese in der verfassungsrechtlichen Entwicklung 
der einzelnen Länder begründete Schwierigkeit zeigt sich auch in der 
KseLL£nschen Darstellung. Es wird ganz richtig erkannt, daß bei uns 
Staat und Gesellschaft unter vorwaltendem Einfluß des ersteren sich gegen- 
überstehen (wenn K.. allerdings sagt: der Staat stelle sich in Deutschland 
wie ein Vormund vor das Volk, er meint eigentlich „Gesellschaft“, so ist 
das zu sehr im Sinne des obrigkeitlichen Anstaltstaates vergangener Zeiten 
gedacht und die Emanzipation einer „Gesellschaft“ vom Staat in der Stein- 
Hardenbergischen Reformgesetzgebung und durch die Verfassung zu wenig 
berücksichtigt), während in England „jeder Bürger den Staatsgedanken 
in seiner Seele trägt“, im Sinne eines politischen „Genossenschafts- 
systems“. Diese Erörterung aber könnte füglich ebenso unter der Rubrik 
„Gesellschaft“ zur Charakteristik verwendet werden, wie sie hier für den 
„Staat“ verwendet ist. 
Bei diesem Abschnitt verdient noch notiert zu werden, daß K7. den 
Gedanken an eine direkte „Invasion“ in England von deutscher Seite oder 
an eine Offensive gegen Europa als „unsinnig“ verwirft. Als Druckversehen 
erwähne ich noch in der Literaturangabe die Schreibung SEELY statt, wie 
S. 95 richtig steht, SEELEY, für den Verfasser der „Expansion of England‘ 
und als bedenklich die 8. 92 verwendete Bildung „Eurasien“ für die beiden 
ältesten Weltteile. 
Die Vereinigten Staaten erscheinen Ky7. als „die geborene 
Großmacht zweier Ozeane“, als „das Reich der Mitte in der planetarischen 
Situation“. Neuerdings kann man doch die Erwägung anstellen, ob nicht 
g*
	        
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