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schriften finden sich vor allem in der Feldpostdienstordnung
(FpDO.) vom 30. April 1907? und den dazu erlassenen Aus-
führungsbestimmungen (AB. zur FpDO.) vom gleichen Tage.
Weitere Anordnungen allgemeiner Natur bezüglich des Feldpost-
dienstes enthalten die vom Reichspostamt in zwangloser Folge
herausgegebenen Feldpost-Erlasse. Schließlich treffen die
auf den Kriegsschauplätzen befindlichen zentralen Feldpostdienst-
stellen für ihren Geschäftsbereich nach Anlaß und Bedarf Ver-
fügungen und Anordnungen.
Als praktische Folge der zwischen den drei im Deutschen
Reiche bestehenden Postverwaltungen für die Feldpost geschaffenen
Verwaltungs- und Betriebseinheit ergab sich die gemeinsame Be-
nützung aller für den Feldpostdienst eingerichteten besonderen
Postbetriebsstellen * und Postbeförderungsmittel. Die für den
heimatlichen Postverkehr in Verwaltung und Betrieb bestehende
dreifache Schranke ® ist für die deutsche Feldpost beseitigt.
Der Zweck der Feldpostanstalten ist in $1 FpDO.
klar ausgesprochen: „Die Feldpostanstalten sind dazu bestimmt,
ım Interesse des Feldheeres für die schleunige und sichere Be-
förderung der dienstlichen Sendungen, soweit sie sich zur Feld-
postbeförderung eignen, ferner der privaten Briefe, Postkarten
und Geldsendungen nach und von dem Heere zu sorgen und
Zwecke der dauernden Erhaltung der Einheitlichkeit in den Bestimmungen
über den Feldpostdienst wurden bei Eintritt der Mobilmachung des Heeres
von der bayer. und württemb. Postverwaltung je ein bevollmächtigter Kom-
missär (Feldpostkommissär) zum Reichspostamt in Berlin abgeordnet, die
dort im Interesse ihrer Postverwaltungen an der Beratung und Bearbeitung
der Feldpostangelegenheiten teilnehmen.
® In der Kaiserlichen Genehmigung der FpDO. vom 30. April 1907
werden Reichskanzler und Kriegsminister ermächtigt, zur FpDO. „Erläute-
rungen zu erlassen und Abänderungen zu treffen, soweit sie nicht von
grundsätzlicher Bedeutung sind‘.
* D. s. Feldpost-Sammelstellen, Leitpunkte, Postverteilungs-, Postzu-
führungs- und Postumschlagstellen; davon später.
5 Reichs postgebiet, Postgebiet der Königreiche Bayern und Würt-
temberg.
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