Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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Weiter sind zum Zwecke der Aufrechterhaltung gesicherter 
Postverbindungen zwischen dem Feldheere und der Heimat auf 
den Etappenstraßen, namentlich an den Etappenhauptorten und 
Eitappenhauptlinien besondere Feldpostanstalten, sog. Feldpost- 
stationen vorgesehen. Sie haben u. a. auch die Aufgabe, für 
die in der Nähe befindlichen detachierten Truppenteile im feind- 
lichen Gebiete, die wegen zu großer Entfernung mit einer der 
bei den Stäben befindlichen Postanstalten nicht in Verbindung 
treten können, die Besorgung des Postdienstes zu übernehmen. 
Die Zahl der den Feldpoststationen zuzuweisenden Beamten, Unter- 
beamten und Postillione wird in jedem einzelnen Falle nach Be- 
darf festgesetzt °. 
Schließlich wurde für jede Armee ein Postpferde- und 
Wagendepot gebildet, das zur Besetzung der Feldpoststationen 
bestimmt ist. Diesem Depot wurden als Personal zugeteilt: ein 
Feld-Oberpostsekretär als Vorsteher, zehn Feldpostschaffner und 
dreißig Feldpostillione. 
Abschnitt II. Die Dienstverhältnisse der im Feldpostdienste 
beschäftigten Beamten, Unterbeamten und Postillione. 
1. InposttechnischerBeziehung, d.h.in allen 
Angelegenheiten, die die Annahme, Leitung und Ausgabe der 
Feldpostsendungen, die Regelung des Postbetriebsdienstes sowie 
das postalische Kassen- und Rechnungswesen betreffen, stehen 
alle deutschen Feldpostanstalten unter dem Reichspostamte, 
den meisten Fällen schon überschritten. Zurzeit schätzt man die Gesamt- 
zahl der auf den Kriegsschauplätzen und in den Etappenfeldpoststellen 
beschäftigten Beamten und Unterbeamten auf rund viertausend Personen; 
davon hat die bayer. Postverwaltung bis jetzt über dreihundert Beamte 
zum Feldpostdienst abgestellt. Zuverlässige Zahlen lassen sich bei den 
steten Schwankungen — regelmäßig nach aufwärts — erst nach dem Ende 
des Krieges gewinnen. 
Anmerkung: Die Noten 9—15 sind in Wegfall gekommen, da der dazu 
gehörige Abschnitt von der Zensur gestrichen wurde.
	        
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