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zeitige Heranziehung, zweckmäßige Aufstellung und Verwendung
er Sorge zu tragen hat '”.
Der Armeepostdirektor steht als Etappenbehörde („ Armee-
postdirektion*) dem Etappeninspekteur zur Verfügung und erhält
nach Bedarf Weisungen vom Chef des Generalstabes der betreffen-
den Armee. Mit beiden hält er sich in ununterbrochener Ver-
bindung. Deshalb nimmt er (mit seinem Beamtenapparat usw.)
entweder bei dem Armee-Oberkommando oder bei der betreffenden
Etappeninspektion seinen Aufenthalt. Seine vornehmste Aufgabe
besteht in der Herstellung und Erhaltung der Post-
verbindungen der betreffenden Armee mit (d. i. nach und von)
der Heimat und dem übrigen Feldheere nach Anordnung des
Feldoberpostmeisters *®.
Innerhalb des Bereichs eines Armeekorps sind die Feldpost-
expeditionen dem Feldpostmeister unterstellt, der neben der
Leitung des Feldpostamtes des betreffenden Armeekorps den Dienst-
Kraftwagenpark samt dem zugeteilten Kraftfahrerpersonal unter militäri-
scher Leitung.
1% Inzwischen wurde das Personal für den Bürobedarf des Armee-
postdirektors, der mit den Armeepostinspektoren, Feldpostsekretären,
sonstigem Personal und Unterbeamten die „Armeepostdirektion® als Feld-
post-Zentralbehörde innerhalb je einer Armee bildet, und für den Bedarf
der stetig zunehmenden Feldpoststationen wiederholt vermehrt. — Die ge-
forderten Personalvermehrungen werden durch die heimatlichen Zentral-
Postbehörden (Reichspostamt; in Bayern: Staatsministerium für Verkehrs-
angelegenheiten, in Württemberg: Generaldirektion der Württ. Posten und
Telegraphen) bewerkstelligt, auch soweit es sich um einen Mehrbedarf der
äußeren Feldpostanstalten handelt.
Für die Ausrüstung der Feldpoststationen empfing jeder Armee-
postdirektor an dem für ihn vorgesehenen Mobilmachungsorte außer den
für die eigenen Bedürfnisse bestimmten Ausrüstungsgegenständen noch die
etatsmäßige Anzahl an Bureau- und Betriebsgerätschaften für fünfzehn
Feldpoststationen. Von dorther kann auch der etwaige weitere Bedarf
nachbezogen werden. Zur Beschaffung der für die Feldpoststationen er-
forderlichen Feldgerätstücke dient dem Armeepostdirektor das Post-Pferde-
und Wagendepot, nötigenfalls auch der Postkraftwagenpark, soweit Kraft-
wagen benötigt sind.
2° Von der Zensur gestrichen.