Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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betrieb bei den Feldpostexpeditionen des Korps zweckmäßig zu 
überwachen hat. 
Feldpostexpeditionen, die dem Verbande eines Armeekorps nicht 
angehören, sind dem Armeepostdirektor unmittelbar unterstellt. 
Zu den wichtigsten Pflichten der Vorsteher aller Feldpost- 
anstalten gehört es, für ihre Anstalt ausreichende und zweck- 
mäßige Postverbindungen sicherzustellen. 
Für die Pflichten des Feldpostpersonals und für sein 
Verhalten in posttechnischer Beziehung bleiben in erster 
Linie die bestehenden und durch die heimatlichen Zentralpostbe- 
hörden sowie die oberen Feldpostdienststellen (Feld-Oberpostmeister, 
Armeepostdirektor) ergehenden Anordnungen und Verfügungen 
maßgebend ”. Im übrigen gibt die FpDO. hierüber keine Einzel- 
vorschriften, sondern spricht nur die Erwartung aus, daß die 
Feldpostbeamten stets im Sinne der grundsätzlichen Vorschriften 
für den Feldpostdienst und in Anpassung an die jeweils gegebenen 
besonderen Verhältnisse ihren Dienstpflichten nachkommen. Die 
Amtsvorstände sind dafür verantwortlich, daß das Personal der 
betreffenden Feldpostanstalt die anfallenden Dienstgeschäfte mit 
größter Sorgfalt und Pünktliehkeit erledigt”. Allen Feldpost- 
2! Hierher gehören die für den heimatlichen Postdienst schon bisher 
bestehenden und neu ergehenden Postverordnungen; vgl.z.B. $ 123 
AB. zur FpDO. (bayer. Ausgabe); weiter zählen hierher die in zwangloser 
Reihenfolge nach dienstlichem Bedürfnisse vom Reichspostamte herausge- 
gebenen Feldposterlasse sowie die Verfügungen und An- 
ordnungen des Feld-OÖberpostmeisters und des zustän- 
digen Armeepostdirektors. 
2? Vgl. $ 14 Abs. 1—3 FpDO. — Bemerkenswert erscheint insbesondere 
Abs. 2 a. a. O.: „Da es.. unmöglich ist, die Feldpostbeamten .. für jeden 
der mannigfachen Fälle mit Anweisung zu versehen, so muß von ihnen 
erwartet werden, daß sie stets mit Besonnenheit, regem Eifer, gespannter 
Aufmerksamkeit und unermüdlicher Ausdauer im Sinne der grundsätzlichen 
Vorschriften für den Feldpostdienst und unter Rücksichtnahme auf die 
jedesmaligen besonderen Umstände in angemessener Weise ihre Aufgabe 
erfüllen. Für die schnelle und sichere Beförderung aller der Feldpost an- 
vertrauten Gegenstände müssen die Feldpostbeamten mit aller Auf- 
opferungihrer Kräfte sorgen“
	        
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