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betrieb bei den Feldpostexpeditionen des Korps zweckmäßig zu
überwachen hat.
Feldpostexpeditionen, die dem Verbande eines Armeekorps nicht
angehören, sind dem Armeepostdirektor unmittelbar unterstellt.
Zu den wichtigsten Pflichten der Vorsteher aller Feldpost-
anstalten gehört es, für ihre Anstalt ausreichende und zweck-
mäßige Postverbindungen sicherzustellen.
Für die Pflichten des Feldpostpersonals und für sein
Verhalten in posttechnischer Beziehung bleiben in erster
Linie die bestehenden und durch die heimatlichen Zentralpostbe-
hörden sowie die oberen Feldpostdienststellen (Feld-Oberpostmeister,
Armeepostdirektor) ergehenden Anordnungen und Verfügungen
maßgebend ”. Im übrigen gibt die FpDO. hierüber keine Einzel-
vorschriften, sondern spricht nur die Erwartung aus, daß die
Feldpostbeamten stets im Sinne der grundsätzlichen Vorschriften
für den Feldpostdienst und in Anpassung an die jeweils gegebenen
besonderen Verhältnisse ihren Dienstpflichten nachkommen. Die
Amtsvorstände sind dafür verantwortlich, daß das Personal der
betreffenden Feldpostanstalt die anfallenden Dienstgeschäfte mit
größter Sorgfalt und Pünktliehkeit erledigt”. Allen Feldpost-
2! Hierher gehören die für den heimatlichen Postdienst schon bisher
bestehenden und neu ergehenden Postverordnungen; vgl.z.B. $ 123
AB. zur FpDO. (bayer. Ausgabe); weiter zählen hierher die in zwangloser
Reihenfolge nach dienstlichem Bedürfnisse vom Reichspostamte herausge-
gebenen Feldposterlasse sowie die Verfügungen und An-
ordnungen des Feld-OÖberpostmeisters und des zustän-
digen Armeepostdirektors.
2? Vgl. $ 14 Abs. 1—3 FpDO. — Bemerkenswert erscheint insbesondere
Abs. 2 a. a. O.: „Da es.. unmöglich ist, die Feldpostbeamten .. für jeden
der mannigfachen Fälle mit Anweisung zu versehen, so muß von ihnen
erwartet werden, daß sie stets mit Besonnenheit, regem Eifer, gespannter
Aufmerksamkeit und unermüdlicher Ausdauer im Sinne der grundsätzlichen
Vorschriften für den Feldpostdienst und unter Rücksichtnahme auf die
jedesmaligen besonderen Umstände in angemessener Weise ihre Aufgabe
erfüllen. Für die schnelle und sichere Beförderung aller der Feldpost an-
vertrauten Gegenstände müssen die Feldpostbeamten mit aller Auf-
opferungihrer Kräfte sorgen“