Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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Division, welchem Regiment, welchemBataillon, welcher Kompagnie 
oder welchem sonstigen Truppenteile der Empfänger gehört, ferner 
welchen Dienstgrad und welche Dienststellung er bekleidet °*. 
Eine Angabe des Bestimmungsortes in der Aufschrift 
hat bei den nach dem mobilen Feldheere gerichteten Postsendungen 
zu unterbleiben, da die mobilen Truppen — namentlich im Be- 
wegungskriege — infolge von Marschbewegungen den Standort 
oder die Marschquartiere fortgesetzt wechseln ’”. 
Für die Verpackung der Feldpostsendungen, na- 
mentlich der Liebesgabensendungen nach dem Feldheere mit zer- 
brechlichem Inhalte, hat der Grundsatz zu gelten, daß die Ver- 
packung einer Sendung der Natur des Inhalts und der Länge und 
Art des Beförderungsweges entsprechen muß °®. 
38 824 FpDO. — Dabei ist zwischen Linien-, Ersatz-, Landwehr-, Landsturm- 
Formationen zu unterscheiden, ferner zwischen nichtselbständigen und den 
außer Regimentsverband stehenden selbständigen Kolonnen (z. B. Stäbe-, Muni- 
tions-, Fuhrpark-, Magazins-Kolonnen); besonderer Sorgfalt bedarf auch 
die Adressierung von Sendungen an Etappenformationen, d.h. die 
an bestimmte Verkehrswege gebundenen militärischen Einrichtungen im 
Rücken des Heeres zur Verkehrsregelung, Versorgung mit Munition und 
Proviant, Stapelung von Vorräten, Aufnahme von Verwundeten sowie zu 
den sonstigen verschiedenartigsten Zwecken und militärischen Bedürfnissen. 
97 Weitere Erfordernisse für die vollständige und richtige Aufschrift 
einer Sendung nach und vom Feldheere (in Privatangelegenheiten) sind, 
daß auf der Adressenseite der Vermerk „Feldpostbrief“ angebracht 
wird, weiter daß bei Sendungen in die Heimat der Absender Namen 
und Dienstgrad angibt, sofern er Offiziersrang besitzt oder zu den 
oberen Militärbeamten gehört, während bei Absendern geringeren militäri- 
schen Grades die Sendung einen Abdruck des Soldatenbrief- 
stempels enthalten muß. 
Ueber alle diese Erfordernisse einer richtigen Feldadresse sind die 
Heeresangehörigen durch ihre Vorgesetzten wiederholt zu belehren, na- 
mentlich sind die Mannschaften bei jedem Wechsel ihrer militärischen 
Formation und deren Bezeichnung anzuhalten, ihre neue Adresse alsbald 
in die Heimat mitzuteilen. 
®8 Die zahllosen Klagen der Feldpostbenützer im Felde wie in der 
Heimat — namentlich in der ersten Zeit — über das Ausbleiben oder über 
namhafte Verzögerungen in der Zuleitung von Sendungen nach dem Feld-
	        
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