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visionen befindlichen und zu den betreffenden Stäben gehörigen
Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Beamten. Im übrigen
müssen die Postsendungen am Sitze der Feldpostanstalten von
den kommandierten Postabholern der zugehörigen Formationen
in Empfang genommen werden. Mit der Aushändigung der Feld-
post an diese Postabholer ist die Tätigkeit und Verantwortlichkeit
der Feldpostanstalten beendigt, die Zustellung und Aushändigung
der übernommenen Sendungen an die Empfänger ist Angelegen-
heit des betreffenden Truppenteils u. dgl. °.
Gleich den übrigen Postbetriebsverhältnissen erscheint die
Postabholung durch die verschiedenen Formationen während
des gegenwärtigen Stellungskrieges (wenigstens was die Verhält-
nisse auf dem westlichen Kriegsschauplatze anbelangt) völlig ge-
regelt und zuverlässig. Anders lagen vordem zur Zeit des Be-
wegungskrieges die Dinge. Einzelne Formationen hatten bis zu
ihrer Feldpostanstalt oft weite Wegstreeken (30—50 km) zurück-
zulegen, ohne immer mit ausreichenden Beförderungsmitteln für
die zahlreiche Post versehen zu sein. In anderen Fällen befand
sich ein Truppenteil tagelang auf Märschen oder in Gefechten
zerstreut, so daß die Postzuführung erheblichen Verzögerungen
ausgesetzt war. Sehr im Nachteile mit dem Postempfang be-
fanden sich (und befinden sieh noch) jene Formationen, die kurz
nacheinander ihre taktische Zugehörigkeit zu einem militärischen
Verband und damit auch ihre Zugehörigkeit zu der dafür be-
stimmten Feldpostanstalt wechselten oder sonstigen häufigen tak-
tischen Verschiebungen unterworfen wurden (bzw. werden). Jede
derartige Truppenverschiebung hat für die Zuführung der Feldpost
zu dieser Formation oft große Verzögerungen zur Folge, insbe-
sondere wenn bei mehrfachen, rasch aufeinanderfolgenden Verän-
07 Das Verfahren bei der Weiterbehandlung der eingegangenen Post-
anweisungen, der eingegangenen eingeschriebenen Dienstsendungen, der
Briefe und der Dienstpakete mit angegebenem Werte kann hier unerörtert
bleiben.
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXV. 2. 11