Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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derungen die Feldpostsendungen dieser Formation immer wieder 
nachgeschickt werden müssen und, was häufig vorkommen kann, 
diese selbst infolge ihrer Veränderung eine neue Feldpostadresse 
bekommt, die erst in die Heimat an die Angehörigen geschrieben 
und den mit der Leitung der Sendungen betrauten Feldpostdienst- 
stellen mitgeteilt werden muß ®. Zur Vermeidung von solchen 
8 Die, namentlich in den ersten Monaten nach Kriegsbeginn, sowohl 
im Feldheere wie in der Heimat zahlreich erhobenen Klagen über Ver- 
spätungen und große Verzögerungen in der Postzuführung beim Feldheere 
ließen die geschilderten Schwierigkeiten außer Betracht, die sich — völlig 
außerhalb der Feldpostorganisation und unabhängig von jeder Einwirkung 
durch sie — dem von Friedenszeiten noch gewohnten regelmäßigen und 
rechtzeitigen Postverkehr durch die Kriegsverhältnisse entgegenstellten. 
Zur Klarlegung dieser Verhältnisse wie auch zur Abwehr ungerechter Vor- 
würfe, die namentlich zu Anfang des Krieges ein Versagen der Feldpost 
behaupteten, entschloß sich die deutsche Postverwaltung zur Herausgabe 
mehrerer Denkschriften. Anfangs Oktober 1914 erschien eine Druckschrift: 
„Die Klagen über die Feldpost“, der Mitte November 1914 zwei kleinere: 
„Weshalb hören die Klagen über die Feldpost nicht auf?“ und „Wo blei- 
ben die nicht angekommenen Feldpostbriefe ?* folgten. In ihnen werden 
die Schwierigkeiten eingehend behandelt, denen der Feldpostbetrieb bei 
der Sortierung, Beförderung und Zuleitung der Sendungen ins Feld unter- 
worfen ist, insbesondere wird darin gegenüber den vielen Klagen über die 
Unbestellbarkeit oder den Verlust von Feldpostsendungen darauf hinge- 
wiesen, daß die Schuld hier fast regelmäßig bei den Absendern liegt, die 
eine falsche oder völlig ungenügende Feldadresse verwenden oder die Sen- 
dung so schlecht verpacken, daß sie bis zur Ankunft bei der Feldpostan- 
stalt verdorben, zerbrochen oder mit ihrem Inhalte überhaupt verschwun- 
den ist. Nachgewiesenermaßen teilten auch viele Heeresangehörige unge- 
nügende oder sogar falsche Feldadressen in die Heimat mit. — Die Unter- 
suchung aller Beschwerden, die sich oft in der unverständigsten Weise 
gegen den Feldpostbetrieb richteten und ihn häufig für Vorkommnisse ver- 
antwortlich machten, die völlig außerhalb seines Geschäftsbereiches und 
seiner ganzen Tätigkeit lagen (z. B. der Privatpaketverkehr nach dem Felde), 
ergab fast als Regelfall, daß die Störung in der Beförderung oder der Ver- 
lust auf eine Nichtbeachtung der Versendungsbedingungen durch den Ab- 
sender zurückzuführen war. Bei zahlreichen Beschwerden von Feldpost- 
benützern stellte es sich ferner heraus, daß die Beförderung völlig normal 
verlaufen und zum Ziele geführt hatte, der Beschwerdegrund daher ledig- 
lich in der erregten Phantasie des Beschwerdeführers Daseinsberechtigung
	        
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