Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

— 19% — 
Lande und zu Wasser, inKriegs- und Friedens- 
zeiten, und an welchen Orten es immer sei, 
treu und redlich dienen, Allerhöchstdero 
Nutzen und Bestes befördern, Schaden und 
Nachteil aber abwenden... will, 
2a. Daßich...die mir vorgelesenen Kriegsartikel 
(bei Offizieren die Kriegs- und Dienstgesetze) und die 
mir erteilten Vorschriften und Befehle genau 
befolgen 
b. und mich so betragen will, wie es einem 
rechtschaffenen, unverzagten, pflicht- und 
ehrliebenden Soldaten (Offizier) eignet und ge- 
bühret. 
Die Worte zu 1. bilden den Treueid, die zu 2. den Dienst- 
eid und zwar wird die Erfüllung a) der Berufs-, b) der Standes- 
pflichten besehworen. 
1. Der Treueid, der Schwerpunkt des Eides, ist nicht so 
sehr in den Worten „treu und redlich dienen“ als in den 
folgenden Worten formuliert. „Treue Dienste“, Dienste, die 
mit ständiger, innerer Hingabe, nicht nur in äußerlich ordnungs- 
mäßiger Weise geleistet werden, sind auch im Geschäftsverkehr, 
auch zwischen einer Aktiengesellschaft und ihren Angestellten 
möglich. Aehnlich verhält es sich, wo den Kanzleiarbeitern bei 
Behörden „Treue und Verschwiegenheit unter Entgegennahme 
eines Handschlags zur Pflicht gemacht“ wird. Auch hier nur 
Treue im Dienst, nicht die persönliche Treue zwischen dem Mann 
und seinem Königlichen Herrn. „Redlich“ gibt v. GILLHAUSSEN 
mit „aus Pflichtgefühl“, nicht aus Furcht vor Strafe oder Hoff- 
nung auf Belohnung, sehr fein wieder. Treu geht auf die Art 
und Weise, redlich auf die Motive. Solch treue und redliche 
Dienste werden versprochen „zu Lande und zu Wasser“, — Ver- 
  
  
6 v. GILLHAUSSEN a. a. 0. S. 9.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.