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Lande und zu Wasser, inKriegs- und Friedens-
zeiten, und an welchen Orten es immer sei,
treu und redlich dienen, Allerhöchstdero
Nutzen und Bestes befördern, Schaden und
Nachteil aber abwenden... will,
2a. Daßich...die mir vorgelesenen Kriegsartikel
(bei Offizieren die Kriegs- und Dienstgesetze) und die
mir erteilten Vorschriften und Befehle genau
befolgen
b. und mich so betragen will, wie es einem
rechtschaffenen, unverzagten, pflicht- und
ehrliebenden Soldaten (Offizier) eignet und ge-
bühret.
Die Worte zu 1. bilden den Treueid, die zu 2. den Dienst-
eid und zwar wird die Erfüllung a) der Berufs-, b) der Standes-
pflichten besehworen.
1. Der Treueid, der Schwerpunkt des Eides, ist nicht so
sehr in den Worten „treu und redlich dienen“ als in den
folgenden Worten formuliert. „Treue Dienste“, Dienste, die
mit ständiger, innerer Hingabe, nicht nur in äußerlich ordnungs-
mäßiger Weise geleistet werden, sind auch im Geschäftsverkehr,
auch zwischen einer Aktiengesellschaft und ihren Angestellten
möglich. Aehnlich verhält es sich, wo den Kanzleiarbeitern bei
Behörden „Treue und Verschwiegenheit unter Entgegennahme
eines Handschlags zur Pflicht gemacht“ wird. Auch hier nur
Treue im Dienst, nicht die persönliche Treue zwischen dem Mann
und seinem Königlichen Herrn. „Redlich“ gibt v. GILLHAUSSEN
mit „aus Pflichtgefühl“, nicht aus Furcht vor Strafe oder Hoff-
nung auf Belohnung, sehr fein wieder. Treu geht auf die Art
und Weise, redlich auf die Motive. Solch treue und redliche
Dienste werden versprochen „zu Lande und zu Wasser“, — Ver-
6 v. GILLHAUSSEN a. a. 0. S. 9.