Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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liche Antwort. „Nicht nur im Sinne pietätvoller Ergebenheit und 
Anhänglichkeit“, wie BROCKHAUS”? sagt, soll die Treue gefaßt 
werden. EHRENBERG’® hat versucht, die Treue als ein Nützlieh- 
sein mit Rat und Tat wiederzugeben. Diese Definition betont zu 
sehr gegenüber der Gesinnung die Tätigkeit. Dem Inhalt des 
Begriffs kommt v. Dossow-KRAFFT’* näher mit der Formulie- 
rung: „unbedingte Hingabe“, v. PELET-NARBONNE” mit: „volle 
Hingabe“. v. KLAss in seinem vortrefflichen Instruktionsbuch ’”® 
sagt: „ohne Hingabe, ohne Selbstverleugnung, ohne Opferwillig- 
keit gibt es keine echte Treue“. Am brauchbarsten erscheint mir 
die Begriffsbestimmung: Treue ist Selbsteinsetzung für 
einen Anderen. Das gilt für Gedanken und Tun. Mit des 
Anderen Gedanken die Sache erwägen, nach seinem Vorteil han- 
deln. Selbstentäußerung, aber nicht in einem Verzicht auf eigene 
Beurteilung und eigene Initiative, nicht in einem Verzicht auf den 
Gebrauch mancher eigenen Fähigkeiten, wie der Gehorsam es ver- 
langt, sondern das volle Einsetzen seiner ganzen Person für einen 
Anderen. — So gefaßt ist die Treue nicht mehr ein blasses Gefühl, 
das über den Pflichten schwebt, sondern ein Faden, der durch das 
Labyrinth täglicher Pflichten führt, und ein brauchbarer Rechts- 
begrift. 
Ausschöpfen läßt sich der Begriff nicht. In den Instruktions- 
büchern von SPOHN, V. KLASS, v. GILLHAUSEN u. A. ist gezeigt, 
wie man dem einfachen Rekruten ihn nahe bringen kann. Die 
Treue durchdringt und umfaßt alle Pflichten. 
— 
”ı v. KıAss, Instruieren, S. 11. 
72 BROCKHAUS a. a. O. 8. 119. 
73 EHRENBERG, Kommendation und Huldigung im fränkischen Recht. 
Weimar 1877. 8. 111. 
7* v. Dossow-KRAFFT, Dienstunterr, f. d. Infanteristen. 37. Aufl. Berlin 
1897. S. 2. 
756 yv, PELET-NARBONNE, D. Kavalleriedienst im Frieden. 7. Aufl. Berlin 
1910. 8. 1. 
8° v. Kuass-v. LOEFEn, Der gute Kamerad (f. Infanterie). 12. Aufl. 
Berlin 1907. S. 6. 
 
	        
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