Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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Die dem Kaiser eidlich gelobte Treue unverbrüchlich zu wahren und die 
Ehre der Flagge und Fahne rein und fleckenlos zu halten, ist die vor- 
nehmste Pflicht des Soldaten. Die Erfüllung dieser Pflicht schließt die 
gewissenhafte und vollständige Erfüllung aller anderen Pflichten in sich. 
Dazu gehören: Kriegsfertigkeit, Mut bei allen Dienstobliegenheiten, 
Tapferkeit im Kriege, Unerschrockenheit im Kampf mit den Naturge- 
walten, Gehorsam gegen die Vorgesetzten, ehrenhafte Führung in und 
außer Dienst, gutes und rechtliches Verhalten gegen die Kameraden ””. 
Man kann nicht, wie POTEN, v. MIRUS tun’”®, der Treue den 
Mut und Gehorsam gleichordnen. Man kann auch dem Begriff 
nicht negativ beikommen und einen bestimmten Kreis von Pflicht- 
verletzungen als Treubruch hinstellen, wie es fast alle Instruk- 
tionsbücher tun. Und zwar unterscheidet BATSCH-ZWENGER ”” 
bier 1. Vergehen gegen die Treue: Simulation (Verstellung) 
und unerlaubte Entfernung, und 2. Verbrechen gegen die Treue: 
Fahnenflucht, Landesverrat, Kriegsverrat. (Uebrigensistnach MStGB. 
8S 69 ff. die Fahnenflucht nicht stets ein militärisches Verbrechen.) 
Unter den Treubruch rechnet SPOHN® ferner: den Anschluß an 
eine Umsturzpartei, die Majestätsbeleidigung und das Dulden un- 
gestrafter Majestätsbeleidigung. Andererseits wendet sich SPOHN°" 
dagegen, daß „Urlaubsüberschreitung, ja sogar Ausbleiben über 
den Zapfenstreich unter die Vergehen gegen die Treue gezählt 
werden, obwohl sie doch nur Uebertretungen der ein für allemal 
gegebenen Dienstvorschriften sind, oder in schweren Fällen sich 
als einfacher Ungehorsam darstellen“, ferner dagegen, daß in 
einem Diebstahl z. B., den ein Bursche unter Verletzung der Treue 
gegen seinen Offizier an dessen Eigentum begeht, „nicht als Ver- 
?? Kriegsartikel f. d. Marine v. 10. Januar 1903 Art.2 bei v. SCHLAYER, 
Militärstrafrecht (HuE DE GrAIS, Handbuch III, 2) S. 210 fi. 
8 POTEN a. a. O. 8. 1. v. MIRUS-v.PELET-NARBONNE NS, 39, 
7% BATSCH-ZWENGER (Landauer-Szmula-Wilberg), Leitf. f. Feldartillerie. 
44. Aufl. Berlin 1915. S. 57. Vgl. Gr. WALDERSER a. a. OÖ. S. 14 u. fast 
alle Instruktionsbücher. 
8° SPOHN a. a. OÖ. S. 7. SPoHn, Kr.Art. S. 18. v. KLass-v, LOEFEN, 
Kamerad S. 8. 
83 SPOHN, Kr.Art. S. 18£.
	        
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