— 198 —
Die dem Kaiser eidlich gelobte Treue unverbrüchlich zu wahren und die
Ehre der Flagge und Fahne rein und fleckenlos zu halten, ist die vor-
nehmste Pflicht des Soldaten. Die Erfüllung dieser Pflicht schließt die
gewissenhafte und vollständige Erfüllung aller anderen Pflichten in sich.
Dazu gehören: Kriegsfertigkeit, Mut bei allen Dienstobliegenheiten,
Tapferkeit im Kriege, Unerschrockenheit im Kampf mit den Naturge-
walten, Gehorsam gegen die Vorgesetzten, ehrenhafte Führung in und
außer Dienst, gutes und rechtliches Verhalten gegen die Kameraden ””.
Man kann nicht, wie POTEN, v. MIRUS tun’”®, der Treue den
Mut und Gehorsam gleichordnen. Man kann auch dem Begriff
nicht negativ beikommen und einen bestimmten Kreis von Pflicht-
verletzungen als Treubruch hinstellen, wie es fast alle Instruk-
tionsbücher tun. Und zwar unterscheidet BATSCH-ZWENGER ””
bier 1. Vergehen gegen die Treue: Simulation (Verstellung)
und unerlaubte Entfernung, und 2. Verbrechen gegen die Treue:
Fahnenflucht, Landesverrat, Kriegsverrat. (Uebrigensistnach MStGB.
8S 69 ff. die Fahnenflucht nicht stets ein militärisches Verbrechen.)
Unter den Treubruch rechnet SPOHN® ferner: den Anschluß an
eine Umsturzpartei, die Majestätsbeleidigung und das Dulden un-
gestrafter Majestätsbeleidigung. Andererseits wendet sich SPOHN°"
dagegen, daß „Urlaubsüberschreitung, ja sogar Ausbleiben über
den Zapfenstreich unter die Vergehen gegen die Treue gezählt
werden, obwohl sie doch nur Uebertretungen der ein für allemal
gegebenen Dienstvorschriften sind, oder in schweren Fällen sich
als einfacher Ungehorsam darstellen“, ferner dagegen, daß in
einem Diebstahl z. B., den ein Bursche unter Verletzung der Treue
gegen seinen Offizier an dessen Eigentum begeht, „nicht als Ver-
?? Kriegsartikel f. d. Marine v. 10. Januar 1903 Art.2 bei v. SCHLAYER,
Militärstrafrecht (HuE DE GrAIS, Handbuch III, 2) S. 210 fi.
8 POTEN a. a. O. 8. 1. v. MIRUS-v.PELET-NARBONNE NS, 39,
7% BATSCH-ZWENGER (Landauer-Szmula-Wilberg), Leitf. f. Feldartillerie.
44. Aufl. Berlin 1915. S. 57. Vgl. Gr. WALDERSER a. a. OÖ. S. 14 u. fast
alle Instruktionsbücher.
8° SPOHN a. a. OÖ. S. 7. SPoHn, Kr.Art. S. 18. v. KLass-v, LOEFEN,
Kamerad S. 8.
83 SPOHN, Kr.Art. S. 18£.