Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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daran, der Vorteile teilhaft zu werden, die das einzelne Abkommen 
dadurch gewährt, daß der Gegner gewisse Schranken der Kriegfüh- 
rung einhalten soll. Diese Vorteile genießt er aber nicht, wenn er 
nicht selbst dem Abkommen sich anschließt; er genießt sie selbst- 
verständlich nicht, wenn er als Nichtvertragsmacht allein einer 
Vertragsmacht gegenübersteht — bloß hieran kann RENAULT 
nicht gedacht haben, es wäre allzu selbstverständlich! —, 
sondern er genießt sie auch nicht folgeweise und mittelbar, wenn 
er an einem zwischen Vertragsmächten stattfindenden Kriege sich 
beteiligt. Dies verhindert die Allbeteiligungsklausel, indem sie 
bestimmt, daß durch seine Beteiligung das Abkommen seine An- 
wendbarkeit auch für die Vertragsmächte verliert. Er kann sich 
also die Vorteile des Abkommens unter allen Umständen nur 
dadurch verschaffen, daß er sich dem Abkommen anschließt. 
Insoferne erhöht die Allbeteiligungsklausel das Interesse des 
Staats an dem Anschluß. An die Möglichkeit, daß eine Vertrags- 
macht irgendwann einmal ihren Vorteil umgekehrt darin sehen 
sollte, der völkerrechtlichen Bindung durch das Abkommen wieder 
ledig zu werden, und daß sie deshalb eine Nichtvertragsmacht 
zum Kriege zuziehen könnte, hat bei der Schaffung der Abkommen 
keine Seele gedacht. 
Nach alledem ist anzunehmen, daß die Klausel so, wie sie 
lautet, aus bestimmten Zweckerwägungen heraus mit voller Ab- 
sicht gesetzt ist. Allerdings rechtfertigen diese Erwägungen 
ihren Inhalt nicht genügend. In weitem Maße sind die Ergebnisse, 
zu denen die Klausel führt, wie schon bemerkt, sehr unbefriedigend, 
ja man darf sagen: durch die Einfügung der Klausel ist den gesamten 
so oft gefeierten neuen Vereinbarungen der größte Teil ihres 
Wertes genommen. In der Erkenntnis hiervon haben einige Schrift- 
steller versucht, durch eine einschränkende Auslegung die Trag- 
weite der Klausel abzumildern. Es lag nahe, die angestrebte 
Einschränkung durch Weiterführung des Erfordernisses von der
	        
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