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die durch den Krieg sich ergebenden Rechtsfragen, die Rechtslage des Ver-
mögens der Versicherungsträger in Kriegszeiten und die Sozialversicherung
als Hilfsmittel zur Erringung des Sieges. Die neuere Literatur ist ein-
gehend berücksichtigt, namentlich die zahlreichen Zeitschriftenartikel.
Siegfried Bleeck, Rechtsanwalt beim Kammergericht, Preußische
Hinterlegungsordnung vom 21. April 1913 nebst Aus-
führungsvorschriften und Uebergangsbestimmungen. Berlin 1914.
Carl Heymanns Verlag. Taschen-Gesetzsammlung Nr. 85.
Aufgabe der Hinterlegungsordnung ist es, Hinterlegungen zu ermög-
lichen, dazu Hinterlegungsstellen einzurichten und das Verfahren bei der
Hinterlegung zu bestimmen. Die Hinterlegungsordnung ist Behördenver-
fassungs- und Verfahrensgesetz (8. 75). Die neue preußische Hinterlegungs-
ordnung vom 21. Mai 1913 trat am 1. April 1914 in Kraft. Der gründliche
Kommentar von BLEECK wird ihre Einführung erleichtern. Beachtenswert
ist die Uebersicht über das Hinterlegungswesen im übrigen Deutschland.
Dr. Ernst Kracht, Das Streikpostenverbot. München und Leipzig 1914.
Verlag von Duncker & Humblot.
„Nicht daß die Unternehmer ihren Standpunkt festhalten, sondern
wie sie es dem Arbeiter gegenüber tun, ist von ausschlaggebender Be-
deutung. Nicht daß Streikposten zur Verantwortung gezogen werden,
sondern wie der Richter im Einzelfalle den Tatbestand würdigt, ist das
Wichtige.“
Heidelberg. Franz Dochow.