Anerkennung dieser Stellung erkämpfen. In dem gegenwärtigen
Weltkriege sind die großen Triebkräfte: bei Serbien die groß-
serbische Idee, bei Rußland der panslavistische Nationalitätsge-
danke, bei Frankreich das ıdealistische Streben, seine frühere
Machtstellung wiederzugewinnen und bei England das Ziel der
Weltherrschaft.
Fragt man bei allen diesen Kriegen, ob sie zu vermeiden
waren, und ob ein noch so vorzüglich ausgebildetes System inter-
nationaler Schiedsgerichte imstande gewesen sein würde, sie zu
verhindern, so kann dıe verneinende Antwort nicht zweifelhaft sein.
Es handelte sich eben bei ihnen weder um Rechtsstreitigkeiten
im juristischen Sinne, noch auch um Fragen, die ohne weiteres
nach ethischen Gesichtspunkten entschieden werden können, son-
dern um den Kampf geschichtlieher Ideen und Ent-
wicklungsprinzipien. Solche elementaren Kräfte entziehen
sich der Beeinflussung durch Menschen ebenso, wie die Meeres-
strömungen, die Entladungen der Gewitter und die Erdbeben.
So wenig es möglich gewesen wäre, den Ansturm der Germanen
gegen das alte Römerreich zu verhindern, oder der Verbreitung
des Islams über die orientalische Welt mit philantropischen Er-
mahnungen in den Arm zu fallen, so wenig ist es denkbar, die
geschichtliche Auseinandersetzung zwischen Germanen und Slaven-
tum auszuschließen, oder die weitere Verwirklichung des Nationa-
litätsgedankens zurückzuhalten. '
vl.
Haben hiernach Kriege, in denen es sich um solche ge-
schichtlich notwendigen Vorgänge handelt, aus den
Bestrebungen der Friedensfreunde von vornherein auszuscheiden,
und bleiben vielmehr als Gebiet, auf das die Untersuchung sich
zu beschränken hat, nur die Streitigkeiten von geringerer Be-
deutung. so ist aber auch bei ihnen noch eine Unterscheidung
erforderlich, nämlich diejenige zwischen Rechtsfragen und