Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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lyn—Hoboken; Buenos-Aires—La Plata; dagegen liegt eine Ver- 
kehrseinheit nicht vor bei Newport-News, Norfolk und Ports- 
mouth und bei Harwich und Ipswich. Durch Bestellung eines 
Konsularagenten wird in einem Hafen kein Sitz eines Konsulates 
begründet. Die Gebühr wird fällig nach Ablauf der gebühren- 
freien Liegezeit von 48 Stunden. 
Die Schifismeldung beruht auf einem Gesetz, das eine Pflicht 
für einen bestimmten Personenkreis begründet, deren Nichtbefol- 
gung Strafe nach sich zieht”. Für die Verwaltung entsteht die 
Pflicht der Entgegennahme der Meldung und auf Wunsch der 
Beurkundung der Meldung. Die Verwaltung trägt außerdem die 
Meldung in ein Register ein zur Feststellung eines für den Staat 
wichtigen Ereignisses ®. 
? MEYER-DOCHoOWw, Deutsches Verwaltungsrecht (1913) 4. Aufl. S. 49. 
8 MEYER-DocHow S. 57. 
19 *
	        
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