Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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Schadensersatzanspruch wegen Wasserver- 
unreinigung durch eine städtische Kläranlage. 
Von 
Professor Dr. P. ROHLAND, Stuttgart. 
  
Das Urteil, welches das Reichsgericht in dem Prozeß 
der Stadt Bielefeld gegen einen Fabrikbesitzer wegen 
Schadenersatzanspruchs wegen Wasserverun- 
reinigung durch eine städtische Kläranlage ge- 
fällt hat, gibt zu einigen Bemerkungen Veranlassung. 
Der Tatbestand ist der folgende: 
Seit Beginn der neunziger Jahre wurden von der Stadtge- 
meinde Bielefeld alle Fäkalien und Abwässer unge- 
klärt dem Schloßhofteich und von hier dem Mühlbach zugeführt. 
Ein Fabrikbesitzer, Inhaber einer mechanischen Weberei, 
Bleicherei und Appreturanstalt, fühlte sich dadurch 
beeinträchtigt; sein am Mühlbach gelegener Bleichereibetrieb 
würde hierdurch geschädigt; und er erhob gegen die Stadtge- 
meinde Klage. 
Das Oberlandesgericht Hamm kam zu einem Urteil, 
vom 80. Mai 1900, das später vom Reichsgericht bestätigt 
und rechtskräftig wurde. 
In diesem wurde der Stadt Bielefeld untersagt, in ihren Ab- 
wässern über das gewöhnliche Maß hinausgehende Mengen von
	        
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