Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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H. Jünger, Justizr. Dr, Die Kriegsgesetze. XXIX u. 406 S. Ban- 
nover (Helwingsche Verlagsbuchh.). Gebunden 5 M. 
Unter den zahlreichen Zusammenstellungen der Gesetze und Bundes- 
ratsverordnungen, welche seit Beginn und in Veranlassung des Weltkrieges 
ergangen sind, zeichnet sich die vorliegende durch eine Reihe ihr eigenen 
Vorzüge aus. Sie enthält sämtliche aus Veranlassung des Krieges 
für das Deutsche Reich im Reichsgesetzbl. und in dem Zentralbl. für 
das D. R., sowie für Preußen in der Gesetzsammlung und in den Mini- 
sterialblättern veröffentlichten Erlasse, nicht bloß eine Auswahl derselben !, 
unter Angabe des Datums und des Orts ihrer Verkündigung. Sie ersetzt 
daher vollkommen den zeitraubenden und unbequemen Gebrauch der Ge- 
setz- und Verordnungsblätter und bildet ein sicheres Nachschlagebuch für 
die gesamte Kriegsgesetzgebung im Reich und in Preußen. Sie umfaßt die 
Zeit von der Erklärung des Kriegszustandes (31. Juli 1914) bis Ende Juni 
1915. Wie umfangreich dieses Material ist, kann man daraus ersehen, daß 
allein das chronologische Verzeichnis der Gesetze und Erlasse 19 sehr eng 
gedruckte Seiten großen Formats füllt. 
Ein zweiter bedeutsamer Vorzug des Werks besteht darin, daß die Ge- 
setze und Verordnungen nicht einfach in chronologischer Folge abgedruckt, 
sondern nach den Materien, welche sie betreffen, zusammengestellt sind. 
Die Anordnungen für das Reich sind in 13 Abschnitten und Unterabschnitten 
gegliedert; für die preußischen ergab sich die Gruppierung nach ihrer Ver- 
kündigung in der Gesetz-Sammlung und den verschiedenen Ministerial- 
blättern. Dadurch wird die Uebersicht über den umfangreichen Stoff außer- 
ordentlich erleichtert. 
Dazu kommen endlich zwei ausführliche und sorgfältige Sachregister, 
das eine für die Erlasse für das Reich, das andere für die Erlasse für 
Preußen. 
Der Verf. stellt Nachträge, wie sie der vorliegende Band etwa für 
die Zeit seines Druckes (Mai und Juni 1915) enthält, für die Folge in Aus- 
sicht, um den dauernden Wert des Werkes zu erhalten. Laband. 
G. Radbruch, Grundzüge der Rechtsphilosophie, Verlag Quelle u. Meyer, 
Leipzig 1914. Preis M. 4,40. 
Den Ausgangspunkt der hier entwickelten Lehren bildet die vom Verf. 
früher veröffentlichte „Einführung in die Rechtswissenschaft“, für welche das 
neue Werk nur das Fundament legen will. Der Verf. behandelt: das 
1 Ausgenommen sind nur die zahlreichen und umfangreichen Erlasse 
in bezug auf Höchstpreise und sonstige Regelung des Verkehrs mit Er- 
zeugnissen und Vorräten der Landwirtschaft und Industrie, zu deren Er- 
gänzung die Ausführungsbestimmungen der unteren und untersten Instanzen 
herangezogen werden müssen.
	        
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