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Die klassische Rechts- und Staatsphilosophie, Montesquieu bis
Hegel, von Dr. Albert Lewkowitz, Dozent am jüdisch-theologischen
Seminar zu Breslau. Verlag von M. u. H. Marcus 1914. 3.— M.
Der Verfasser ist ein Mann, der sich über seine Lektüre der großen
idealistischen Systeme Rechenschaft geben will. Die Darstellung und Kritik
läßt erkennen, daß wir es mit einer philosophischen Erstlingsarbeit zu tun
haben, Der wissenschaftliche Ertrag ist gering. Meurer.
Die Unfruchtbarkeit der Unwahren. Eine rechtsphilosophische
Erörterung im Weltkrieg von Justizrat Dr. Aug. Sturm, Rechtsan-
walt und Notar in Naumburg a. d. S. Helwingsche Verlagsbuch-
handlung, Hannover 1915 (Beiträge zur staats- und rechtswissenschaft-
lichen Fortbildung. Heft 13).
Eine sonderbare Schrift. Der Verf. „will hier von der Unfruchtbarkeit
auch der feinsten Form der Unwahrheit: der Fiktion reden“ (S. 10). In
Wirklichkeit enthält die Broschüre aber nur eine Summe von kurz abge-
brochenen zusammenhangslosen Sätzen über alles Mögliche.
Meurer.
Der Weltkrieg. Völkerrechtliches Praktikum. Nebst einem staats-
rechtlichen Anhang: Der Kriegszustand. Zum akademischen Gebrauch
mit Lösungen bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. iur. Albert Baer in
Berlin. 1915. J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung. 1.— M.
Die Weltkriegsereignisse sind zu praktischen Fällen verarbeitet. Ein
zweiter Teil enthält die Lösungen. Diese sind flüchtig gearbeitet und zum
Teil anfechtbar. Sie sollen nach der Absicht des Verf. keine Eselsbrücken
sein, sondern die Arbeit anregen. Ich glaube, daß das nur in bescheidenem
Maß gelingen wird. Meurer.
Deutsches Kriegsrecht. Eine Uebersicht über das Recht des
Kriegszustands von Felix Rosenthal, Rechtsanwalt in Berlin. Druck
und Verlag von F. A. Günther u. Sohn, Berlin.
Bürgerliches Kriegssonderrecht. Systematische und kritische
Darstellung des zivil- und prozeßrechtlichen Inhaltes der deutschen
Kriegsnotgesetze von Dr. Ludwig Bendix, Rechtsanwalt in Berlin.
1914. Verlag von Georg Bath.
ROSENTHAL behandelt seinen Stoff in zwei Abschnitten: Die staats-
rechtlichen Grundlagen des Kriegszustandes und das bürgerliche (im wei-
teren Sinn) Recht des Kriegszustandes. Das bürgerliche Recht hat im Unter-
schied zu den staatsrechtlichen Bestimmungen über den Kriegszustand erst
im Krieg seine Sonderregelung erfahren. Die wichtigsten Gesetze und Ver-