Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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Aufsätze. 
Die Ansprüche der Hinterbliebenen Vermißter 
auf Sterbegeld in der Krankenversicherung. 
Von 
RıiCHARD KORBMACHER, Crefeld. 
Die besonderen gesetzlichen Bestimmungen über die Zahlung 
des Sterbegeldes in der Krankenversicherung sind in $ 203 RVO. 
niedergelegt. Zunächst sollen daraus die Kosten des Begräbnisses 
bestritten werden; demgemäß wird es an denjenigen ausgezahlt, 
der das Begräbnis besorgt hat. Stellt sich das Sterbegeld höher 
als die Begräbniskosten, so ist der Ueberschuß an den Ehegatten, 
die Kinder, den Vater oder die Mutter zu zahlen, jedoch nur un- 
ter der Voraussetzung, daß sie mit dem Verstorbenen zur Zeit 
seines Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Die be- 
zeichneten Verwandten sind nacheinander bezugsberechtigt. Feh- 
len solche Berechtigten, so verbleibt der Ueberschuß der Kasse. 
Als nach Ausbruch des Krieges viele Teilnehmer von ihrem 
Rechte, ihre Kassenmitgliedschaft aufrechtzuerhalten Gebrauch 
machten, regten sich in der Krankenkassenpraxis Zweifel darüber, 
ob man den Hinterbliebenen im Felde Gestorbener das Sterbegeld 
zusprechen könne. In der Literatur verfocht STIER-SOMLO den 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXV. 4. 24
	        
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