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Selbständiger Rechtserwerb der Kassenmit-
glieder aus Verträgen der Krankenkasse und
Schadensersatzansprüche der Kasse aus Schä-
digung der Mitglieder.
Von
Rechtsanwalt Dr. EUGEN JOSEF in Freiburg ı. Br.
I. Dem Urteil des Reichsgerichts, 48. III, vom 4. Juni 1915
(JW. 916 Nr. 4; Recht Nr. 1753, WARNEYER Ergänzungsband
Jahrg. 8 Nr. 203 S. 306) liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Kläger wurde im Jahre 1911 auf Veranlassung der All-
gemeinen Ortskrankenkasse, deren Mitglied er war, wegen einer
Magen- und Darmerkrankung in das der Beklagten (einer Pfarr-
gemeinde) gehörige und von ihr geleitete Krankenhaus zu B. auf-
genommen. In das Zimmer, in dem er lag, wurde am 13. Okto-
ber 1911 auf Veranlassung des Dr. med. S. in B., der die Erlaub-
nis hatte, Patienten zur Vornahme von Operationen in der Anstalt
unterzubringen, der Knabe E. gebracht, der im Anschluß an eine
Scharlacherkrankung mit einem Öhrenleiden behaftet war. Dies
führte zur Ansteckung des Klägers mit Scharlach. Dieser machte
die Beklagte für den ihm hieraus erwachsenen und noch er-
wachsenden Schaden haftbar. Er behauptete, E. sei bei der Auf-
nahme in das Krankenhaus nicht untersucht worden, die Schar-