Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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Der Geltungsbereich des preußischen Wasser- 
gesetzes. 
Entscheidung des Preußischen Landwasseramts. 
  
In Sachen 
betreffend die Beschwerden der .... gegen den Beschluß des Be- 
zirksausschusses in... . vom... . wegen Verleihung des Rechts 
zur Entnahme von Kesselspeise- und Kühlwasser für das in der Ge- 
markung ... .. . zu errichtende Kraftwerk der Aktiengesellschaft..... 
aus der Mulde 
hat das Königlich Preußische Landeswasseramt, Zweiter (zusammenge- 
zogener) Senat, in seiner Sitzung vom 14. Dezember 1915 
beschlossen : 
Die Beschwerden werden als unzulässig zurückgewiesen. Die Kosten 
werden der Aktiengesellschaft . ... . auferlegt. 
Gründe: 
Auf den Antrag der Aktiengesellschaft .. ... hat der Bezirksaus- 
schuß zu... . dieser das Recht verliehen, für ihr in der Gemarkung 
.. zu errichtendes Kraftwerk das zum Betriebe der Dampfturbinen 
erforderliche Kesselspeise- und Kühlwasser in der Höchstmenge von 
!/3 cbm in der Sekunde kurz oberhalb der Preußisch - Anhaltischen 
Landesgrenze aus der Mulde zu entnehmen. Gegen die Verleihung 
hatten beide Beschwerdeführer unter Vorbehalt ihrer Entschädigungs- 
ansprüche Widerspruch erhoben, weil sie annahmen, daß von der beab- 
sichtigten Wasserentnahme nachteilige Wirkungen auf den Betrieb ihrer 
im Herzoglich-Anhaltischen Landesgebiet belegenen Mühlen zu besor- 
gen seien. Durch den Beschluß vom .. . . sind die Widersprüche, so- 
weit ihnen nicht durch die Bedingungen der Verleihung entsprochen ist, 
zurückgewiesen, den Widersprechenden aber die Entschädigungsansprüche 
vorbehalten.
	        
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