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Rechtliches und Wirtschaftliches sich noch so innig durchdringen, soll die
juristische Darstellung stets ein wesentlich anderes Bild geben, wie die
volkswirtschaftliche.
Dr. A. Dehlinger, Inhaltsverzeichnis zum Bank- und Reichs-
gesetzblatt von 1867 bis 1915 zugleich Uebersicht über das
geltende Reichsrecht nach dem Stande vom 15. August 1915 mit
einem Anhang über die Kriegsnotgesetze und Notverordnungen.
Berlin-Stuttgart-Leipzig 1915. Verlag von W. Kohlhammer.
Unter Ausschaltung von veralteten Bestimmungen ist der ganze Inhalt
des Reichsgesetzsblattes wie folgt angeordnet: Organisation des Reichs,
Inneres und Wohlfahrtspflege, Kriegswesen, Bürgerliches Recht, Strafrecht
und gerichtliches Verfahren, Finanzwesen, Eisenbahn-, Post- und Telegra-
phenwesen und Kraftfahrverkehr, Konsulat- und Kolonialwesen, Verträge und
Abkommen mit auswärtigen Staaten. Den Schluß bildet ein gutes Sach-
register. Der Herausgeber dieses Inhaltsverzeichnisses ist seiner mühe-
vollen Arbeit in dankenswerter Weise gerecht geworden. Das Buch wird
die Benutzung des Reichsgesetzblattes wesentlich erleichtern.
Warneyers Jahrbuch der Entscheidungen Ergänzungsband:
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts auf dem Gebiete des Zivil-
rechts soweit sie nicht in der amtlichen Sammlung abgedruckt ist.
Leipzig 1915. Roßbergsche Verlagsbuchhandlung. Heft 8 des 8.
Jahrgangs enthält die bis zum 15. August 1915 ausgefertigten Ent-
scheidungen.
Dr. Hans Stölzle, Rechtsanwalt in Kempten, VölkerrechtundLand-
krieg. Gemeinverständliche Darstellung für das Volk. Kempten
und München 1915. Jos. Köselsche Buchhandlung.
Der Verf. beabsichtigte eine kurze gemeinverständliche Darstellung der
Hauptgrundsätze des Landkriegvölkerrechtes zu geben und damit die
Kenntnis dieser Grundsätze in breitere Volkskreise zu tragen. Dies ist
ihm gelungen, die Belege, aus denen die Völkerrechtsverletzungen unserer
Feinde hervorgehen, sind mit hinreichender Vorsicht ausgewählt.
Dr. med. Alfons Fischer, Arzt in Karlsruhe, Gesundheitspolitik
und Gesundheitsgesetzgebung. Berlin und Leipzig 1914,
G. J. Göschensche Verlagsbuchhandlung. Sammlung Nr. 749.
Der Verfasser versteht unter Gesundheitspolitik die Bestrebungen, die
darauf gerichtet sind, die öffentlichen Gesundheitsverhältnisse zu verbes-