Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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Rechtliches und Wirtschaftliches sich noch so innig durchdringen, soll die 
juristische Darstellung stets ein wesentlich anderes Bild geben, wie die 
volkswirtschaftliche. 
Dr. A. Dehlinger, Inhaltsverzeichnis zum Bank- und Reichs- 
gesetzblatt von 1867 bis 1915 zugleich Uebersicht über das 
geltende Reichsrecht nach dem Stande vom 15. August 1915 mit 
einem Anhang über die Kriegsnotgesetze und Notverordnungen. 
Berlin-Stuttgart-Leipzig 1915. Verlag von W. Kohlhammer. 
Unter Ausschaltung von veralteten Bestimmungen ist der ganze Inhalt 
des Reichsgesetzsblattes wie folgt angeordnet: Organisation des Reichs, 
Inneres und Wohlfahrtspflege, Kriegswesen, Bürgerliches Recht, Strafrecht 
und gerichtliches Verfahren, Finanzwesen, Eisenbahn-, Post- und Telegra- 
phenwesen und Kraftfahrverkehr, Konsulat- und Kolonialwesen, Verträge und 
Abkommen mit auswärtigen Staaten. Den Schluß bildet ein gutes Sach- 
register. Der Herausgeber dieses Inhaltsverzeichnisses ist seiner mühe- 
vollen Arbeit in dankenswerter Weise gerecht geworden. Das Buch wird 
die Benutzung des Reichsgesetzblattes wesentlich erleichtern. 
Warneyers Jahrbuch der Entscheidungen Ergänzungsband: 
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts auf dem Gebiete des Zivil- 
rechts soweit sie nicht in der amtlichen Sammlung abgedruckt ist. 
Leipzig 1915. Roßbergsche Verlagsbuchhandlung. Heft 8 des 8. 
Jahrgangs enthält die bis zum 15. August 1915 ausgefertigten Ent- 
scheidungen. 
Dr. Hans Stölzle, Rechtsanwalt in Kempten, VölkerrechtundLand- 
krieg. Gemeinverständliche Darstellung für das Volk. Kempten 
und München 1915. Jos. Köselsche Buchhandlung. 
Der Verf. beabsichtigte eine kurze gemeinverständliche Darstellung der 
Hauptgrundsätze des Landkriegvölkerrechtes zu geben und damit die 
Kenntnis dieser Grundsätze in breitere Volkskreise zu tragen. Dies ist 
ihm gelungen, die Belege, aus denen die Völkerrechtsverletzungen unserer 
Feinde hervorgehen, sind mit hinreichender Vorsicht ausgewählt. 
Dr. med. Alfons Fischer, Arzt in Karlsruhe, Gesundheitspolitik 
und Gesundheitsgesetzgebung. Berlin und Leipzig 1914, 
G. J. Göschensche Verlagsbuchhandlung. Sammlung Nr. 749. 
Der Verfasser versteht unter Gesundheitspolitik die Bestrebungen, die 
darauf gerichtet sind, die öffentlichen Gesundheitsverhältnisse zu verbes-
	        
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