Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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sern, sei es durch unmittelbare Durchführung geeigneter Maßnahmen, sei 
es durch den Versuch, auf maßgebende Instanzen Einfluß auszuüben. Er 
gibt einen Ueberblick über die Organisationen, die sich auf den verschie- 
denen Gebieten des Gesundheitswesens betätigen und über die Gesundheits- 
gesetzgebung, getrennt nach Gesetzen, die im Interesse der ganzen Be- 
völkerung und solchen, die im gesundheitlichen Interesse der Minderbe- 
mittelten erlassen sind. Auf beschränktem Raum wird eine wertvolle 
Uebersicht über das gesamte Gebiet dessen gegeben, was wir auch als Ge- 
sundheitspolizei zu bezeichnen pflegen. 
Heidelberg. FranzDochow.
	        
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