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Rechte gründlich belehrten Beteiligten.) Es werden auch die
Universitäten, die technischen Hochschulen, die sozialwissenschaft-
lichen Institute und die Handelshochschulen um Einrichtung ent-
sprechender Vorlesungen zu ersuchen sein. Insbesondere wird die
medizinische Wissenschaft reichen Gewinn aus den Erfahrungen
des Kriegs ziehen. Auch die Technik wird durch den Krieg vor
neue Fragen gestellt sein; zu denen dürfte auch die gehören, in
welcher Weise Kriegsbeschädigte, die aber andrerseits über wert-
volle Erfahrungen (aus dem Krieg) verfügen, nutzbringend in
technischen Berufen zu verwenden sind. Daß das Schulwesen
erheblich an der Kriegsfürsorge beteiligt ist, ergibt z. B. schon
der Blick auf die Heidelberger Ein-Arm-Schule, auch auf Ein-
richtungen zur Ausbildung Sprach- und Gehörkranker. Es soll
nun der eigentliche Inhalt des Kriegsfürsorgean-
spruchs näher ins Auge gefaßt werden.
Bei der Ausübung der Kriegsfürsorge können von den Tr&-
gern dieser Fürsorge, deren wichtigster das Reich ist, nach Ver-
einbarung die Einrichtungen der öffentlichen Arbeiterversicherung,
des Johanniterordens, der Krüppelfürsorge usw. zu Hilfe gezogen
werden. Die Art der Maßnahmen und Einrichtungen, mit deren
Hilfe die Kriegsfürsorge im Einzelnen geleistet werden kann,
ist mannigfaltig; das folgt schon aus der Forderung, daß die
Kriegsfürsorge in erster Linie Gesundheit und Arbeitsfähigkeit
tunlichst erhalten und wiederherstellen; dann, daß die Fürsorge
umfassend, gründlich und rasch sein soll. Art, Form und Maß
der Kriegsfürsorge im einzelnen Fall muß dem freiesten, indivi-
dualisierenden Ermessen der Kriegsfürsorgeinstanzen anheimgestellt
bleiben. Der Anspruch der Berechtigten kann sich nur allgemein
auf sofortige, ausreichende und sachgemäße Fürsorge richten.
Die mannigfaltigen Arten der Kriegsfürsorge stellen insoferne
eine innere Einheit dar, als sie Anlaß und Zweck gemeinsam
haben.
Im übrigen gilt hier ganz besonders, was oben — S. 34 f. —