Die österreichischen Kriegsgesetze und Kriegs-
verordnungen.
Von
Dr. FRIEDRICH KLEINWAECHTER jun.
Einleitung.
Die tiefgreifenden Veränderungen im Leben eines Staates
und seiner Bürger, die der Krieg mit sich bringt, zwingen zu
außerordentlichen Maßnahmen. Wenn auch die Mehrzahl der
Staaten in dieser Riehtung bereits in Friedenszeiten gewisse Vor-
sorgen getroffen hat, so steht doch die Wirklichkeit so weit vor
den Erwartungen zurück, daß auch die weitblickendste Verwaltung
die durch den Kriegszustand sieh ergebenden Notwendigkeiten
nicht vorherzusehen vermag. Ganz besonders gilt dies aber für
den Krieg, den wir jetzt erleben. Während in früheren Zeiten
der Kampf der Heere, abgesehen von dem verhältnismäßig kleinen
Kriegsschauplatze, auf die Streiter beschränkt blieb und die Zivil-
bevölkerung entweder gar nicht oder nur ganz entfernt berührte,
zieht der heutige Krieg, der nicht nur mit Waffen, sondern auch
mit allen verfügbaren wirtschaftlichen Mitteln die Verniehtung
des Gegners erstrebt, auch die am Kampfe nicht direkt Beteiligten
in den Kreis seiner Wirkungen. Die Zeiten sind vorbei, wo der
Neutrale einen Krieg mehr oder weniger ignorieren konnte. Die
Dimensionen dieser Wirkungen treten am deutlichsten zutage,
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXV. 1, 5