Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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Gewöhnung, vermindert aber andererseits stetig die Zahl der voll 
Ausgebildeten und führt bei der Notwendigkeit, die entstandenen 
Lücken bald auszufüllen, zu einer Verkürzung der Ausbildungs- 
zeiten für neu Einberufene, während zugleich die Bereitstellung 
wirklich guten Ausbildungspersonals immer schwieriger wird. Miß- 
stände, unter denen natürlich auch die Gegner, ja im Hinblick auf 
die mustergültige Organisation unseres Heerwesens in erhöhtem 
Maße zu leiden haben. Trotz alledem aber ist selbst in den Schluß- 
stadien eines solchen Krieges die Zusammensetzung eines Heeres 
mit althergebrachter zweijähriger, dreijähriger Dienstzeit noch sehr 
weit entfernt von dem Bilde, wie es ein nach dem Milizsystem 
gebildetes Heer in den Anfängen und nicht besser gegen Ende 
des Krieges bieten würde. Es ist ein arger Trugschluß, wenn man 
aus der unvermeidlichen allmählichen Verschlechterung der Heeres- 
qualität im Kriege einen Grund für die Einführung des Milizsystems 
entnommen hat. Einem Milizheere fehlt es von vornherein an der 
gehörigen militärischen Tradition, an den festen Rahmen, die ein 
stehendes Heer den neu Eingestellten bietet, an irgend genügen- 
dem Ausbildungspersonal und die erheblich geringere Leistungs- 
fähigkeit von Mannschaften, die erst im Laufe des Krieges kurze 
militärische Schulung erhalten haben, wird nicht abgeschwächt’ 
durch Mischung mit voll ausgebildeten Soldaten. Für das Deutsche 
Reich und Oesterreich-Ungarn in ihrer zentralen Lage gegenüber 
mächtigen Gegnern käme der Uebergang zum Milizsystem dem 
Selbstmorde gleich.
	        
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