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dort gelassen habe, der übrigens der Erbmarschall Ober- und
Niederösterreichs und Vorsitzender der „Ministerial-Bancodepu-
tation“ war?‘, sowie den Grafen Franz Ferdinand Kinsky, den
Obersthofmeister und Hofkanzler von Böhmen.
Die Originalurkunde, die den Text der am 17. Juli Karl IIL
vom Primas überreichten zwei Artikel enthält, ist uns erhalten.
den Ständen und dem König in Form eines Kompromisses verfaßt. Die
Stände brachten ihre Bitten als Gravamina und Postulata vor, worauf der
König nach einer Beratung mit seinen Konferenzräten seinen Entschluß
in die Form einer Resolution faßte. Im Wege solcher Adressen und Re-
skripte einigte man sich im Hinblick auf den endgültigen Text. Vgl.
MARTINUS GEORGIUS et JOSEPHUS NICOLAUS KoVvACHICH, Astraea, com-
plectens subsidia literaria ad historiam legislationis. Budae 1823, t. L,
p. 254. squ. — ZoLTAn Keräszy, Rendi orszäggyül6seink tanäcskozäsi mödja.
[Art der Beratungen unserer Standesreichstage.] (S.-A. aus dem Jahres-
schulberichte der kgl. Rechtsakademie Kassa 1905—6.) Kassa 1906, S.21£.
2” Er erlangte die Naturalisation laut dem GA. 123: 1723.
22 Er erlangte die Naturalisation laut dem GA. 124: 1723.
2° In der alten Landesarchivabteilung des Landesarchivs Buda-
pest sub „Lad. H. ad nrum. 59%, woselbst ein gedrucktes und seit 6. Juni
1914 auch das handschriftliche Originalexemplar der Gesetzartikel vom
Jahr 1723 bewahrt wird. (Dessen alte Signatur war „Lad. M., Fasc. Z.,
No. 112“) Es ist interessant, auf welche Art und Weise sich das Landes-
archiv diese am 17. Juli 1722 unterbreitete Urkunde erwarb. Nach dem
Tode des aus Ungarn stammenden, weltberühmten Autogrammensammlers
ALEXANDER PozsonYı, der mit LADISLAUS FEJERPATAKY, FRANZ PULSZKY,
Geor@ RATH und Lupwıs THALLöCZY, sowie mit anderen in Verbindung
stand, verkauften dessen Erben seine Sammlung an den Bonner Verleger
und Buchhändler FRIEDRICH COHEN. FEIERPATAKY und THALLöCZY wußten,
daß in seiner Sammlung vieles aus dem ungarischen Hofkammerarchiv ent-
halten war, was nach dessen Auflösung in den fünfziger—sechziger Jahren
in den Keller der Privilegierten Österreichischen Nationalbank Wien und
von da auf den Weltplatz gelangte und zum großen Teil von Pozsonyı
zusammengekauft wurde. FEJERPATAKY und JULIUS PAULER sahen im Auf-
trage der Regierung das Material im Jahre 1900 durch und kauften nach
Auswahl der auf Ungarn bezüglichen Schriftstücke dieselben im Werte von
mehr als 30000 Mark für die Staatsarchive an. Darunter befand sich auch
obige Urkunde. (Dies teilte mir der Direktor der Szechenyi Landesbiblio-
thek des Ungarischen Nationalmuseums, Hofrat Professor FEIGEBPATAKY
gütigst mit, wofür ich ihm auch hier herzlichst danke.)
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXVI. 11