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nach menschlicher Berechnung noch gar nicht geschehen konnte.
Wenn nun das Gesetz verfügt, daß es am Tage seines Erscheinens
ın Kraft tritt, dann fällt nicht nur die formelle Gesetzeskraft,
sondern auch die materielle Wirkungskraft auf einen Zeitpunkt,
nämlich auf den ersten Augenblick des ersichtlichen Erscheinungs-
tages, in dem das Gesetzblatt tatsächlich noch gar nicht erschie-
nen ist. In allen diesen Fällen stehen wir also rechtsgültig zu-
standegekommenen Gesetzen gegenüber, die noch gar nicht er-
schienen, noch gar nicht kundgemacht worden waren!” „Laut
dem ungarischen Staatsrecht — bemerkt sehr treffend JULIUS J06
— ist de rechtskräftige Verkündigung keine wahr-
haftige, sondern bloß eine formelle Verkündigung, die Rechtskraft
ist nicht an die tatsächliche Kundmachung, sondern an einen ge-
wissen Zeitpunkt gebunden, in der Voraussetzung,
daß die Verordnung des Gesetzes, durch welches das tatsächliche
Erscheinen des Gesetzblattes befohlen wird, zu gehöriger Zeit
auch durchgeführt werde“ 1%,
Per analogiam können wir sagen, daß, als Karl das von ihm
sanktionierte Exemplar der Gesetze vom Jahre 1723 seinem zu
diesem Zwecke entsendeten königlichen Kommissär zur solennis
editio auf dem Reichstage, dann zur Übergabe an den Hofkanzler
behufs Drucklegung und Versendung an die Munizipien übergeben
hatte, darin ein Verkündigungsbefehl enthalten war, und daß auf
diese Art das Gesetz auch im Falle seines etwa inzwischen ein-
getretenen Todes in Rechtskraft erwachsen wäre in der Voraus-
es mit der Sanktion Seiner Majestät versehen ist, durch die Regierung in
der Landes-Gesetzszammlung allsogleich kundgemacht“. Was unter
dieser Kundmachung oder unter diesem Erscheinen zu verstehen ist, ob
z. B. das tatsächliche Erscheinen oder die Vollziehung der Versendung usw.,
darüber schweigt das Gesetz.
107 S. die scharfsinnigen Erörterungen von GROSSCHMID (a. a. OÖ. S.107£.)
und Jo6 (a. a. O. S. 217f£.).
108 A. a. O. S. 220. — Über den Begriff der materiellen und formellen
Verkündigung vgl. LIEBEnow a. a. O. S. 57. — Lukas a. a. 0.8, Tf.