Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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Die wichtigeren Unterschiede zwischen diesem ersten Original- 
exemplar und den beiden am 17. Juli 1722 unterbreiteten Artikeltexten 
haben wir bereits oben gesehen. Jetzt wollen wir das handschrift- 
liche Original mit dem Texte der gedruckten und 1724 verkün- 
digten Exemplare vergleichen. Auch hier soll von den Inter- 
punktionen und orthographischen Abweichungen abgesehen werden. 
Ohne das ganze Dekret einer Untersuchung zu unterziehen, 
wollen wir bloß die Einleitung und Vorrede der Gesetzartikel, 
ferner die drei ersten, ungarische Pragmatische Sanktion genannten 
Artikel und den Schluß betrachten. In ähnlichem Maße, wie in 
diesen, kommen Abweichungen auch in den übrigen Teilen vor- 
Gleich in der königlichen Einleitung steht im handschrift- 
liehen Original nach dem Wort „Ordinibus“ „et“, was als un- 
richtig aus dem gedruckten Texte weggelassen wurde!®. Eben- 
daselbst steht im ersteren „Stahrenbergh‘“, im letzteren „Stahrem- 
berg“, Im ersteren ebenfalls in der Einleitung „Kinszki“, im 
letzteren „Kinsky*!®. In der Vorrede des handschriftlichen Ori- 
ginals besser lateinisch „e*, im Druckexemplar „de“1%. Eben- 
daselbst steht im handschriftlichen Original unriehtigerweise „sta- 
bilitatamque“, was im Druck in „stabilitamque* verbessert wurde??”. 
Ebenda steht vor dem Worte „altissima“ „in“, was als überflüssig 
heimsiegel im Gebrauch. — TURBA bezeichnet das königlich-ungarische 
kleinere Geheimsiegel Karls III. ständig als „des Kaisers Siegel“, was nicht 
nur vom politischen Standpunkte unrichtig, sondern auch rechtsgeschicht- 
lich irrig ist. — KOLLER schreibt 1734, daß heutzutage das größere Ge- 
heimsiegel für diplomatische Urkunden, das kleinere jedoch für „kaiser- 
liche und königliche Reskripte und Privilegien zur Anwendung komme*, 
Cerographia Hungariae, seu notitia de insignibus, et sigillis regni Mariano- 
apostolici. Tyrnaviae 1734, p. 91. — Vgl. CseKkey, A pragmatika szankcic. 
[Die Pragmatische Sanktion.] Budapesti Hirlap vom 17. Juni 1914, S. 9. 
138 $, Beilage VI, S. 223, Zeile 15. 
134 S, ebenda S. 223, Zeile 21. 
135 S, ebenda S. 223, Zeile 26. 
186 S, ebenda S. 224, Zeile 27. 
137 S, ebenda S. 224, Zeile 35. 
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