Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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C)Der  Kuiglichen  Organisötious-Vollsiehunss-Commission.  6

Verar#n#ung,  wegen  Benuachrichtigung  der  Oberamts-Gerichte  von  den  bei  den  Gemeinde-Räthen  sich
·  ergebenen  Veränderungen.

Da  es  nöthig  ist,  daß  vie  Oberamts-Gerichte,  welchen  dis  Gemeime-Räthe  in  Beziehung
  auf  die  denselben  überlassene  Ausübung  der  willkührlichen  Gerichtsbarkeit  untergeordnet
  flud,  von  deren  Bestand  amtliche  Kenntait  haben;  ####  wird  hierdurch  den  Oberämtern

ta  Obliegenheit  gemacht,  sowohl  ven  der  jetzigen  neuen  Censtituirung  der  Stadt=  um
Bemeiarherzt  als  auch  von  den  mit  dem  Befland  derfelben,  künftig  vorgehenden  Veränderungen
  die  Oberamts-Werichte  gehdrig  zu  benachrichtigen.  Stuttgert  den  35.  Okt.  1319.
s  «  Mautler.
Diesst-Erledigungen.

Am  35,  October  ist  der  Oberamts-Richter  Hauff  zu  Besigheim  gestorben.  Die  Bewerber
  um  die  durch  diesen  Todesfall  erledigte  Stelle  baben  sich,  von  beute  an,  binnen
14.  Tagen  bei  dem  Königl.  Grrichtshof  für  den  Reckar-Kreis  in  Eßlingen  zu  melden.

Stuttgart  den  3.  Nov.  1819.  Königl.  Justiz-Mimisterlum.

Maueler.

Die  katholische  Stadtpfarrei  Munderkingen,  Obcramks  Ehingen,  ist  durch  das  am  14.
Oktober  erfolgten  Ableben  des  katholischen  Stadt-Pfazrers  Christmann  erledigt  worden.
Stuttgort  den  29.  Okt.  1818.  Ministerium  des  Innrrr

«  ,  v.  Otto.
Bekanutmachung.
Da  die  Gebühren  für  das  Staats-  und  Regierungs-Blatt  auf  die  zweite  Hälfte  d.  J.,  der
dffentlichen  und  besonderen  Erinnerungen  ohngeachter,  bis  jetzt  von  mehreren  Oberams-Bezirken  noch
nicht  eingegangen  sind,  so  sieht  sich  die  unterzeichnete  Stelle  veranlaßt,  die  fäumige  Stellen  zur  endlichen
  Berichrigunz  ihrer  Schuldigkeiten  nochmals  aufzwfordern,  und  zugleich  zu  bemerken,  daß  für  vie
Zakunft  dle  gesetzliche  Vorausbezahlung  für  die  ganze,  für  jeden  Oberamts-Bezirk  erforderliche  Anzahl
von  Staars=  und  Reglecungs-Blättern  ote  alles  Fehlen  erwartet  werde,  und  die  Versendung  an  die
Nostämter  mur  nach  Eingang  der  Gebübren  start  finden  könne.  Stuttgam  den  20.  Okt.  5810.
Kihnigl.  Kalster=  Ams  für  das  Staars=  und  Regierungs-Blatt.
Daser.

Eöingen.  Nach  einem  Befehl  der  Köänigl.  Finanz-Kammer  des  Donau-Kreises  soll  das  v#rschafrliche
  Jägerhaus  zu  Ennabefen  im  öffentlichen  Aufstreich  an  den  Meistbierenden  verkauft  werden,
wozu  von  der  unterzeichneten  Stelle  Dienstag  der  83.  Nov.  bestimmt  ist,  an  welchem  Tage  die  Liedhader
  Pormittags  1#  Ubr  in  diesem  Jägerbaus  mit  obrigkeitlichen  Bermögens-Zeugnissen  erscheinen,
und  die  Verkaufs  =  Bedinnungen  vernehmen  mögen.  Dieselben  können  das  Haus  und  Scheuer  un#er
einem  Dach,  welches  zu  ebener  Erde,  einen  Pferd=  und  Rindvieb  =  Stall  mit  einem  Scheuertenn;  im
woesten  Stock  eine  Wohnstude  nebst  s  Kammern  und  einer  Küche,  und  oben  unter  dem  Dachwart  eins