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C)Der Kuiglichen Organisötious-Vollsiehunss-Commission. 6
Verar#n#ung, wegen Benuachrichtigung der Oberamts-Gerichte von den bei den Gemeinde-Räthen sich
· ergebenen Veränderungen.
Da es nöthig ist, daß vie Oberamts-Gerichte, welchen dis Gemeime-Räthe in Beziehung
auf die denselben überlassene Ausübung der willkührlichen Gerichtsbarkeit untergeordnet
flud, von deren Bestand amtliche Kenntait haben; #### wird hierdurch den Oberämtern
ta Obliegenheit gemacht, sowohl ven der jetzigen neuen Censtituirung der Stadt= um
Bemeiarherzt als auch von den mit dem Befland derfelben, künftig vorgehenden Veränderungen
die Oberamts-Werichte gehdrig zu benachrichtigen. Stuttgert den 35. Okt. 1319.
s « Mautler.
Diesst-Erledigungen.
Am 35, October ist der Oberamts-Richter Hauff zu Besigheim gestorben. Die Bewerber
um die durch diesen Todesfall erledigte Stelle baben sich, von beute an, binnen
14. Tagen bei dem Königl. Grrichtshof für den Reckar-Kreis in Eßlingen zu melden.
Stuttgart den 3. Nov. 1819. Königl. Justiz-Mimisterlum.
Maueler.
Die katholische Stadtpfarrei Munderkingen, Obcramks Ehingen, ist durch das am 14.
Oktober erfolgten Ableben des katholischen Stadt-Pfazrers Christmann erledigt worden.
Stuttgort den 29. Okt. 1818. Ministerium des Innrrr
« , v. Otto.
Bekanutmachung.
Da die Gebühren für das Staats- und Regierungs-Blatt auf die zweite Hälfte d. J., der
dffentlichen und besonderen Erinnerungen ohngeachter, bis jetzt von mehreren Oberams-Bezirken noch
nicht eingegangen sind, so sieht sich die unterzeichnete Stelle veranlaßt, die fäumige Stellen zur endlichen
Berichrigunz ihrer Schuldigkeiten nochmals aufzwfordern, und zugleich zu bemerken, daß für vie
Zakunft dle gesetzliche Vorausbezahlung für die ganze, für jeden Oberamts-Bezirk erforderliche Anzahl
von Staars= und Reglecungs-Blättern ote alles Fehlen erwartet werde, und die Versendung an die
Nostämter mur nach Eingang der Gebübren start finden könne. Stuttgam den 20. Okt. 5810.
Kihnigl. Kalster= Ams für das Staars= und Regierungs-Blatt.
Daser.
Eöingen. Nach einem Befehl der Köänigl. Finanz-Kammer des Donau-Kreises soll das v#rschafrliche
Jägerhaus zu Ennabefen im öffentlichen Aufstreich an den Meistbierenden verkauft werden,
wozu von der unterzeichneten Stelle Dienstag der 83. Nov. bestimmt ist, an welchem Tage die Liedhader
Pormittags 1# Ubr in diesem Jägerbaus mit obrigkeitlichen Bermögens-Zeugnissen erscheinen,
und die Verkaufs = Bedinnungen vernehmen mögen. Dieselben können das Haus und Scheuer un#er
einem Dach, welches zu ebener Erde, einen Pferd= und Rindvieb = Stall mit einem Scheuertenn; im
woesten Stock eine Wohnstude nebst s Kammern und einer Küche, und oben unter dem Dachwart eins