Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

Literatur. 
Dr. Ludwig Woaldecker, Privatdoz. f. öffentl. R. in Berlin, Reichsein- 
heitund Reichsfinanzen. IV u. 207 S. Tübingen, J. C. B. 
Mohr, 1916. 5M. 
Im ersten Abschnitt bespricht der Verf. unter der Ueberschrift „Das 
Problem* die politische und nationale Bewegung vom August 1914 und 
daran anschließend den dreigliedrigen Aufbau des Deutschen Reichs in Ge- 
meinde, Staat und Reich, ihr gegenseitiges Verhältnis hinsichtlich der Tra- 
gung der finanziellen Lasten und die Notwendigkeit der Existenz der drei 
Stufen, welche selbstverständlich nicht möglich ist, wenn nicht jeder der- 
selben die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen 
Mittel zur Verfügung stehen. Im zweiten Abschnitt folgen dann ausführ- 
liche Erörterungen über die geschichtliche Entwicklung des Reichsfinanz- 
wesens von dem Bismarckschen Entwurf der Reichsverf. an bis zur Gegen- 
wart, namentlich über die wechselvolle Bedeutung der Matrikularbeiträge, 
die Ueberweisung der Steuererträge (Frankensteinsche Klausel) und die Er- 
weiterung des Steuersystems des Reichs. Der Verf. meint (S. 77), daß die 
Ueberweisungsära den Boden für die Möglichkeit einer zukünftigen ein- 
heitlichen Besteuerungsordnung in Reich, Gliedstaaten und Kommunalver- 
bänden bereitet habe und daß durch die Anleihewirtschaft des Reichs (S. 68) 
und die Reichssteuergesetzgebung die finanzielle Reichseinheit herge- 
stellt oder wenigstens angebahnt sei (?). 
Der dritte und umfangreichste Abschnitt der Schrift beschäftigt sich 
mit der Frage, wie das Reich im Stande sein wird, die sehr gesteigerten 
Finanzlasten nach dem Kriege zu tragen. Dies ist ein Problem, dessen 
Lösung das höchste Interesse erregt. Der Verfasser entwickelt zunächst 
wieder ausführlich den Gedanken, daß die Volksbewegung vom August 1914 
hervorgegangen sei aus dem Gefühl der sittlichen Pflicht und des Rechts, 
den deutschen Nationalstaat im Kampf um seine Existenz nach besten 
Kräften zu unterstützen und zu entlasten. Daran knüpft der Verf. Er- 
örterungen, welche — wie er S. 106 selbst sagt — scheinbar etwas außer-
	        
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