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löst; für den praktischen Gebrauch ist sein Kommentar ein vorzügliches
Hilfsmittel. Die Ausführungsbestimmungen Preußens und der Mittelstaaten
sind berücksichtigt und im Anhang (S. 114 ff.) abgedruckt. Laband.
Conrad Bornhak, Der Wandel des Völkerrechts. Berlin, Carl
Heymann, 1916. IV und 102 8.
Nach dem Vorwort wendet sich diese Schrift „an die weitesten Kreise“.
Nach der Einleitung vertritt sie eine sehr trübe Auffassung: „Der Glaube
an das Völkerrecht ist dahin, vielleicht für immer.“
Die kurzen allgemeinen Erörterungen beanspruchen wohl keinen selb-
ständigen Wert. Der Satz (S. 13): „Die Naturvölker fressen den Feind
samt Weibern und Kindern einfach auf“, der S. 38 wiederholt wird, bekundet
wieder eine allzutrübe Auffassung. Den Kern bildet eine Wiedergabe des
Kriegsrechts nach dem Haager Abkommen in seinen einzelnen Bestimmun-
gen. Dem entspricht dann ein Sündenregister der Engländer, die sich nicht
daran halten.
Je trauriger der Gegenstand, desto lustiger ist hier die Darstellung.
Zahlreiche Sprichwörter sind in der drolligsten Weise verwertet. Die blüten-
reiche Sprache des Orients weiß alles zu verschönern, z. B. selbst die trockene
Frage der Entstehung des Rechtes (S. 9): „Der Mann aus dem Volke fragt
den Briefkastenonkel seiner Zeitung: wie lautet der Paragraph?“ Die
allgemeine Ueberzeugung ist, das Gesetz habe „die ganze Rechtsordnung
auf Paragraphen gefüllt?“, und der Jurist habe nur „die richtige Paragra-
phenflasche zu finden und einige Tropfen auf den Fall zu träufeln®. Aber
auch unsere Vorfahren waren doch nicht rechtlos, „als sie noch in Bären-
häuten an beiden Ufern des Rheins lagen und sich der bekannten ange-
nehmen Beschäftigung hingaben“ usw. Dann erscheint wieder „das Adria-
tische Meer bis zu dem bekannten Stiefelabsatze Italiens“ (S. 26), das Han-
delsschift, „das als Schutzengel einige dumme Amerikaner verladen hat“
(S. 29). Wilden gegenüber gibt das Völkerrecht keine Schranken der Mittel
der Kriegführung: „Angelsächsische Menschlichkeit läßt ihnen vergiftete
Brote in die Hände fallen, versorgt sie reichlich mit Schnaps, damit sie
um so schneller aussterben, und predigt ihnen zu alledem auch noch das
Evangelium* (S. 32). Bei der Repressalie ganz besonders „zeigt sich die
wächserne Nase des Völkerrechts ... Auch was noch bestehen geblieben
ist, erscheint als eine gebrochene Säule, die jederzeit zusammenbrechen
kann“ (S. 37). OÖ. M.
Dr. Karl Strupp, Deutsches Kriegszustandsrecht. Ein Kom-
mentar des im Deutschen Reiche geltenden Ausnahmerechts für
Theorie und Praxis. Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1916. XX und
294 S.