Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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fassenden Darstellung würdigt die Arbeit sodann die bedeutsame Stellung 
der als Einheit aufgefaßten Gesamt-Elbgroßschiffahrt im deutschen Ver- 
kehrsgewerbe. Sehr bemerkenswert und die Darstellung fördernd sind die 
hier eingefügten Tabellen (u. a. über die in der Elbschiffahrt angelegten 
Kapitalien, über den Kursstand der an deutschen Börsen gehandelten Elb- 
schiffahrtsaktien, über die Dividenden der Elbschiffahrtsgesellschaften, über 
das Verhältnis von Gesamtaktienkapital und Gesamteinnahmen der Groß- 
unternehmungen, über die Einnahmen der Elbschiffahrts-Großbetriebe), 
welche sich zeitlich auf eine größere Anzahl von Betriebsjahren er- 
strecken. 
Im dritten Abschnitt behandelt der Verfasser zunächst die wirtschaft- 
lichen Vereinigungen in der Kleinschiffahrt, ihre Entwicklung in den wirt- 
schaftlichen Schiffervereinigungen nach Zweck und Art, sodann die im Jahre 
1903 erfolgte Gründung eines einheitlichen, mächtigen Unternehmens der Pri- 
vatschiffseigner, der „Privatschiffer-Transport-Genossenschaft“, die er als 
eine wirtschaftliehe Notwendigkeit bezeichnet. Nach einer Erörterung der 
Kartellbestrebungen in der Großschiffahrt kommt er dann auf die Betriebs- 
konzentration der Klein- und Großschiffahrt, die im Jahre 1903 einsetzte, 
und ihre Entwicklung zu sprechen, die auf eine dauernde untrennbare Ver- 
einigung der selbständigen Schiffahrtsunternehmungen zu einem einheit- 
lichen Betriebe unter Eingliederung der Privatschiffer in diese Betriebs- 
konzentration abzielt. In dieser gegenseitigen Verständigung und wirt- 
schaftlichen Vereinigung erblickt die Arbeit das einzig erfolgreiche Ziel 
aller weitschauenden Unternehmerpolitik in der Elbschiffahrt, das einzig 
gangbare Mittel, das zu einer Gesundung im Elbschiffahrtsgewerbe führen 
kann. Denn „Großschiffahrt und Kleinschiffahrt können ohne einander 
nichts Bedeutsames und Entscheidendes auf der Elbe leisten“. 
Hat auch der Völkerkrieg die Weiterentwicklung dieses Zweiges des 
deutschen Verkehrsgewerbes gehemmt, so wird sie doch nach dessen Ende 
mit deutscher Zähigkeit und Gründlichkeit ihren Weg fortschreiten, den 
vorgezeichnet zu haben ein besonderes Verdienst des vorliegenden, mit 
vielem Fleiß und großem volkswirtschaftlichem Verständnis geschriebenen 
Buches ist, Dr. H. Hellmuth. 
  
  
Die Selbstverwaltung in Böhmen von Dr. Rudolf Slawitschek 
Ed. Beckers Buchhandlung (Ed. Nietsch), Aussig 1913. S. 282. 
Seiner gauzen Anlage nach verfolgt dieses Werk des Verfassers, von 
dem auch eine in dieser Zeitschrift beifällig besprochene Studie über Selbst- 
verwaltung und Autonomie herrührt, den Zweck, den Nichtösterreicher 
und den Laien mit den verschiedenen Problemen der österreichischen 
Selbst- und Kommunalverwaltung oder, wie sie im österreichischen staats- 
rechtlichen Jargon genannt wird, der autonomen Verwaltung, die einem 
höchst verworrenen, in politischer Beziehung bedrohlichen Doktrinarismus
	        
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