Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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muß erhalten bleiben. Das deutsche Recht knüpft diese Beurlau- 
bung an die Voraussetzung, daß die entstehenden offenen Stellen 
durch Einstellung von Rekruten oder Freiwilligen gedeckt werden 
können, RMG. $ 60 Ziff. 5, HO. $S 14 Ziff. 2; ın der HO. ist 
von solehen Beurlaubungen ausdrücklich nur bei der Kavallerie 
und reitenden Feldartillerie die Rede; sie sollen nur „ausnahms- 
weise und unter besonderen Verhältnissen“ (Rücksicht auf die 
soziale Lage des Pflichtigen usw.) erfolgen. 
Die Friedenspräsenzstärke des Heeres — als Jahresdurch- 
schnittsstärke — sollte in beiden Reichen immer periodisch für 
eine erhebliche Reihe von Jahren, mindestens 10, gesetzlich fest- 
gestellt werden unter jährlicher Steigerung entsprechend dem 
Wachsen der Bevölkerungsziffer. Mit kurzfristiger Bewilligung, 
etwa gar von Jahr zu Jahr, ist die Versuchung zu verderblichen, 
stets sich erneuernden parlamentarischen Agitationen gegeben und 
der Heeresorganisation unter Schädigung der Machtstellung des 
Staates ein Element der Unsicherheit aufgeprägt. Wird der Volks- 
vermehrung nicht gebührend Rechnung getragen, so bleibt die 
tatsächliche Leistung hinter der Leistungsfähigkeit des Volkes 
zurück und es entsteht die schlimme soziale Ungerechtigkeit, daß 
ein Teil der vollkräftigen jungen Mannschaft, vorbehaltlich etwa 
der Einberufung der Ersatzreserve, militärfrei bleibt, während die 
Aelteren, also vielfach Familienväter, die volle Last des Heeres- 
dienstes zu tragen haben. 
Im Ursprungslande der allgemeinen Wehrpflicht, in Preußen, 
blieb es trotz starkem Wachstum der Bevölkerung bis zur Heeres- 
reform durch König Wilhelm im wesentlichen bei der Rekruten- 
ziffer von 1815. So entstand ein arger Widerspruch zwischen 
Prinzip und Wirklichkeit. Viele Tausende kräftiger junger Männer 
wurden dienstfrei belassen auf Kosten der älteren Mannschaft, die 
stets gewärtigen mußte, von Weib und Kind, von der Scholle, 
dem Geschäft, dem Amt zu den Fahnen abberufen zu werden. 
Vgl. v. TREITSCHEE, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, 
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