Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

dem vollendeten 45. Lebensjahre muß sich normalerweise im 
Besitze eines Militärpapiers — Militärpaß, Ersatzreservepaß, Ur- 
laubspaß, Landsturmschein, Ausmusterungsschein, Ausschließungs- 
schein usw. — befinden, das ihr als Ausweis über die Erfüllung 
ihrer militärischen Verpflichtungen dient. Werden Personen dieses 
Alters, die keine Militärpapiere haben, von Polizeiorganen be- 
troffen, so werden sie ihrer Dienstpflicht noch zugeführt oder es 
wird deren Erfüllung festgestellt. Ebenso haben die Polizeibe- 
hörden die Erfüllung der Melde- und Gestellungspflichtigen an 
der Hand der Militärpapiere zu kontrollieren, von der Absieht der 
Auswanderung Pfliehtiger den Ersatz- oder Kontrollbehörden Mit- 
teilung zu machen usw. 
II. Ueber das Listenwesen des österreichiseh-unga- 
rischen Rechts geben die „ Wehrvorschriften“ Auskunft. Ins- 
besondere ist die „Evidenthaltung“ der im nichtaktiven Verhältnis 
befindlichen Mannschaft durch die Ergänzungsbezirks- (Landwehr- 
ergänzungsbezirks-)Kommandos — die unsern Bezirkskommandos 
entsprechenden Unterbehörden der Militärterritorial-(Korps-)Be- 
zirke —, die politischen Bezirksbehörden und die Truppenkörper 
eingehend darin geordnet. 
1. Scharf geschiedene Stadien der Listenführung und Kon- 
trolle erst durch Ersatz-, dann durch Landwehrbehörden, wie im 
deutschen Rechte, das in der endgültigen Entscheidung über die 
Dienstverhältnisse der Pflichtigen die für das Verfahren und die 
Zuständigkeit bestimmende Zäsur findet, bestehen nicht. Auch 
nach Regelung der Dienstverpflichtung bleiben die Gemeindebe- 
hörden an der Beaufsichtigung der Pflichtigen wesentlich be- 
teiligt. Den deutschen Rekrutierungsstammrollen entsprechen die 
von den Gemeindevorstehern gefertigten Verzeichnisse der Pflich- 
tigen, den Landwehrstammrollen, Ersatzreserverollen treten an die 
Seite die von den Ergänzungsbezirkskommandos, Landwehrergän- 
zungsbezirkskommandos geführten Assentprotokolle — Verzeich- 
nisse der im Ergänzungsbezirk heimatsberechtigten Ausgehobenen
	        
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