Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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— und Vormerkbücher — Verzeichnisse der im Ergänzungsbezirk 
Heimatberechtigten, die auf Grund eines Begünstigungstitels der 
Ersatzreserve zugeteilt sind usw. —, WVorschr. I. Teil 88 55, 
122, 123. Auch Vormerkbücher über Abwesende, die ihrer Stel- 
lungspflicht nicht entsprochen haben, werden geführt, WVorschr. I 
8 66. Dazu kommen Evidenzprotokolle der Ergänzungsbezirks- 
kommandos, Landwehrergänzungsbezirkskommandos mit alphabeti- 
schen Namensverzeichnissen über die im Ergänzungsbezirk evi- 
denzzuständigen Offiziere der Reserve, Landwehr usw., Aufent- 
haltsmeldebücher der Gemeindevorsteher für Mannschaften. Die 
Truppenkörper erhalten von den Ergänzungsbezirks-, Landwehr- 
ergänzungsbezirkskommandos Auszüge aus den Assentprotokollen 
als Grundlage für die Einreihung der Mannschaften, WVorschr. I 
$ 127 Ziff. 6. 
2. Den Ergänzungsbehörden haben die Polizeiorgane in Durch- 
führung der Kontrolle an die Hand zu gehen. Insbesondere 
sollen die Behörden, die bei Wechsel der Heimatsberechtigung, 
beim Nachsuchen um eine Gewerbekonzession, einen Gewerbe- 
schein, ein Legitimationsdokument, ein Arbeits- oder Dienstboten- 
buch, um eine Anstellung im öffentlichen Dienste das Entschei- 
dungs- oder Ausfertigungsrecht haben, männlichen Personen über 
21 Jahre gegenüber sich die Ueberzeugung verschaffen, ob und 
auf welche Art der Gesuchsteller seiner Stellungspflicht entsprochen 
hat, und eventuell gegen ihn Anzeige erstatten, W Vorschr. I 367. 
Den Bezirksbehörden — als politischen Ergänzungsbehörden 
— ist besonders zur Pflicht gemacht, für die nachträgliche Ge- 
stellung der bei der Hauptrekrutenstellung Ausgebliebenen zu 
sorgen, WVorschr. I $ 59 Ziff. 2. 
3. Mit den Kontrollversammlungen und den Meldevorschriften 
befassen sich die $$ 49, 53 öst. WG. 
Kontrollversammlungen finden jährlich einmal — nach der 
Ernte — statt. Zum Erscheinen dabei sind verpflichtet alle jene 
dauernd Beurlaubten, d. h. Mannschaften, die in der Präsenzpflicht
	        
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