Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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Forschungsreihe eröffnen können als mit der Erfüllung des alten Wunsches 
der deutschen Juristen, die mit internationalem Privatrecht zu tun haben. 
War die Zurückhaltung der Gebhardschen Entwürfe von 1880 und 1887 in 
dem fast unzugänglichen Manuskriptdruck von jeher schwer zu begreifen, 
so begrüßen wir ihre Veröffentlichung in der jetzigen Zeit um so mehr; 
enthalten sie doch den stärksten Versuch dazu, dem deutschen bürgerlichen 
Recht seinen Geltungsbereich nach außen hin gesetzgeberisch abzugrenzen 
und dadurch das „Internationale Privatrecht“ zu einem sicheren Bestand- 
teil des innerdeutschen Gesetzesrechts zu machen. 
A.M.B. 
  
Richard Deinhardt, Deutscher Rechtsfriede. Beiträge zur Neu- 
belebung des Güteverfahrens. Leipzig, Deichertsche Verlagsbuch- 
handlung 1916. X und 256 S. M. 4.50. 
Eine Sammlung von zwanzig Beiträgen, zu denen Richter, Sozialpoli- 
tiker, Rechtslehrer, Anwälte beigesteuert haben, eingeleitet durch einen 
größeren Aufsatz des Herausgebers: „Das rechtliche Güteverfahren — eine 
sittliche Forderung aus den Ideen von 1914“, in dem er sehr warmherzig 
zum Rechtsfrieden aufruft; das gilt, da die Juristen wohl über die Wünsch- 
barkeit einer möglichst kleinen Zahl von Prozessen einer Meinung sind, 
dem Volk, den „Parteien“ des Prozesses in erster Linie. Wie schwer aller- 
dings die Gestaltung der neuen Schlichtungsämter und ihres Verfahrens 
sein wird, dafür geben die Vorschläge der Mitarbeiter, etwa LEHMANNSs 
S. 69 fgde, NEUMANNs S. 183, BOVENSIEPENs S. 238 vielfaches Zeugnis. 
Leider ist das schöne Buch am Schluß durch die Wiedergabe des greu- 
lichen Unsinns verunstaltet, den H. ST. CHAMBERLAIN über die angebliche 
germanische und romanische Auffassung des Friedens von sich gegeben hat. 
A.M.B. 
C. H. Huberich, Das englische Prisenrechtin seiner neue- 
sten Gestalt. Berlin, Karl Heymanns Verlag 1915, XIV u. 1358, 
M. 4.—, geb. M. 5.—. 
Die Arbeit ist im Auftrag der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin 
im ersten Kriegsjahr erschienen. Es wäre sehr zu wünschen, daß dem treff- 
lich unterrichteten, mit der anglo-amerikanischen Praxis von Hause aus 
vertrauten Verfasser die Fortführung bis auf den heutigen Rechtszustand 
übertragen würde. Besonders wertvoll ist HuBErRICHs Buch als Gegenstück 
und Ergänzung zu PoaLs deutschem Seekriegsrecht. 
A.M.B. 
Dr. iur. Roman Boos, Der Gesamtarbeitsvertrag nach 
Schweizerischem Recht (Obt. R. art. 322 und 323). 
München und Leipzig, Verlag von Duncker u. Humblot 1916, IX u. 
329 S. Preis geh. M. 10.—. 
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