Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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das Gesetz, 885 29, 30, 31 WG., wegen geistlichen Standes und 
wegen bürgerlicher Verhältnisse zuerteilt, alsbald für die Ersatz- 
reserve gewidmet, $ 17 Ziff. 3 WG. $ 52, WVorschr. Die Vor- 
merkung für eine Waffengattung wird vom militärischen Vertreter 
bestimmt, $ 53 das. 
Das Ergebnis der Stellung wird in die Stellungsliste einge- 
tragen, $ 54 usw. WVorschr., das Assentprotokoll (vgl. oben & 2 
II 1) — das vom Ergänzungs-, Landwehrergänzungsbezirkskom- 
mando geführte Verzeichnis der im Ergänzungsbezirk heimatbe- 
rechtigten Ausgehobenen — auf Grund der Stellungsliste ausge- 
füllt, 8 55 usw. 
Die im Wege der Stellung Assentierten erhalten Widmungs- 
scheine nach Maßgabe ihrer Widmung und Einteilung; werden 
sie sofort eingereiht, aber im nichtaktiven Verhältnis belassen, 
dann statt der Widmungsscheine Militär-(Landwehr-)Scheine, $ 55 
Zuff. 5. Die entsprechenden Legitimationsurkunden des deutschen 
Rechts sind die Ersatzreservescheine, Landsturmscheine, Urlaubs- 
pässe für ausgehobene Rekruten, 8 73 WO. 
An die Hauptstellung schließen sich nach Bedarf Nachstel- 
lungen an: für die mit oder ohne Bewilligung bei der Haupt- 
stellung ausgebliebenen Pflichtigen, $$ 58 fg. usw. 
Die Ueberprüfung endlich besteht in der erneuerten Unter- 
suchung und Beurteilung Wehrpflichtiger in bezug auf ihre Taug- 
lichkeit zum Militärdienst usw., ist in diesem Rahmen aber generell 
vorzunehmen, nicht mit Beschränkung auf die der Vorführung zu- 
grunde liegenden Gebrechen, $ 69. Die Ueberprüfungskommission 
ähnelt in ihrer Zusammensetzung der deutschen Oberersatzkom- 
mission, es gehört ihr ein höherer Militärarzt an (doch nur mit 
begutachtender Stimme). Auch von den Beschlüssen dieser Kom- 
mission war bereits die Rede (oben B V). Es bedarf nur noeh 
des Hinweises, daß auch die Ueberprüfungskommission die Ein- 
lieferüng des Vorgeführten in ein Militär- (Zivil-)Spital zu weitern
	        
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