Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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fressen wollen, Cork gegen Dublin, Bauern gegen 
Städter, Beamte, Arbeiter, Sozialreformer zu stehen kommen. 
Ein Zusammenhang mit den beiden großen eng- 
lischen Parteien läßt sich durchaus nicht 
erhalten; die Dankbarkeit des Nationalisten an die englischen 
ILıiberalen, die ihm seinen Herzenswunsch erfüllten, reicht dafür 
nicht hin, und wenn Schottland und Wales morgen ihre 
eigenen Parlamente bekämen, gälte für sie übermorgen das 
Gleiche. Die Mehrheitsparteien und damitdie 
Regierungen dieser Landtage gehören nicht 
mehr zu einerder großen Parteien des West- 
minster-Parlaments. Aber was wird dann aus diesem 
selbst, und seinen zwei Vorderbänken, und seiner Parlaments- 
regierung? 
Die Home Rule Bill läßt, im Gegensatz zu GLAD- 
STONES erstem Entwurf, irische Abgeordnete auch nach 
der Lösung der Union im Reichsparlament sitzen: 42 an 
der Zahl, neu davon wahrscheinlich unionistische Ulsterleute. 
Diese 42 oder 31 Iren werden in Zukunft, wie die 103 Iren 
im jetzigen Unterhaus (oder die 64 Nationalisten, die mehr als 
Unionisten in Irland gewählt sind), bei mancher Abstimmung das 
Schicksal der Regierung in der Hand haben; um so mehr, je 
weniger sie in einer der englischen Parteien aufgehen. Sie werden 
ein Gesetz, das für England allein bestimmt ist, und das die 
Mehrheit der englischen Abgeordneten will, zu Fall bringen 
können, aber wenn die Regierung, die dieses Gesetz einbrachte, 
abgedankt und der Opposition Platz gemacht hat, so wird diese 
ebensowenig auf die 30 oder 40 Iren rechnen können wie ihre 
Vorgängerin. Denn sie werden keinem Partei-Ein- 
peitscher folgen, weil sie keiner Parteimaschine 
und keinem Wahlfonds ihr Mandat danken. Sie 
werden die Totengräber des großen alten Parlaments von 
Westminster sein.
	        
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