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den Parteiführern Beratungen in Dingen gepflogen, die in Frie-
denszeiten nach Verfassungsrecht durch die Reichsregierung allein
ihre Erledigung fanden. Daß Reichsleitung und Oberste Heeres-
leitung in dieser Zeit zusammengehen, ist eine solche Selbstver-
ständlichkeit, daß jeder Versuch einer juristischen Kritik dieses
Verfahrens an dem Odium der Lächerlichkeit scheitern müßte.
Gewiß ist der Krieg ein großer Umgestalter, indem er tat-
sächliche Zustände schafft, die hinterher eine rechtliche Formu-
lierung und Sanktion oder, soweit sie nur vorübergehender Natur
sind, eine Abschaffung erheischen. Aber alle diese tatsächlichen
Zustände sind einstweilen nur Schwebezustände und ohne Einfluß
auf das geltende Verfassungsrecht. Es ist vielleicht eine der be-
deutsamsten Wirkungen des 50jährigen Bestandes unseres Ver-
fassungsrechtes, daß das Reich solche Schwebezustände auch von
relativ langer Dauer tragen und ertragen kann, ohne dadurch in
seinem vorher schon eingelebten normalen Bestande wesentlich
berührt zu werden. Hätte das Reich einen Krieg wie diesen etwa
im Jahre 1872 oder 1878 zu führen gehabt, so würde sich die
Dauerhaftigkeit seiner Einrichtungen vielleicht nicht so haben
bewähren können wie jetzt, da wir diese Einrichtungen in über-
lebenslanger Uebung zu handhaben gelernt haben.
Der Krieg ist eben nicht nur ein großer Umgestalter, son-
dern auch ein großer Erhalter. Was der Feind so brutal, in un-
serem Falle vielfach auch so ungeschickt anficht und zu zerstören
sucht, das gewinnt schon durch den natürlichen Gegendruck der
Verteidigung eine besondere Art innerer Festigkeit und bis zu
einem gewissen Grade sogar eine durch keine Logik und Dialektik
zu ersetzende Rechtfertigung. Der Feind schneidet selbst über
manches, was an sich zur inneren Erwägung reif wäre, die Dis-
kussion gerade dadurch ab, daß er versucht, es gewaltsam auch
in unserem inneren Leben zur Diskussion zu stellen; denn jeder-
mann merkt die Absicht und ist einer Programmstellung für
eigene Angelegenheiten durch den Feind natürlich abgeneigt.