Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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der Aktenstücke im Druck erschienen?. Er schlug in seinem ersten 
Teil ebenfalls die Einrichtung eines Oberhauses neben einem Un- 
terhause vor, gab auch in einem zweiten Teil bestimmte Elemente 
an, aus welchen das Oberhaus bestehen solle (Vertreter der 1. 
Kammern der Landtage, Standesherren und künftig sich selbst 
mediatisierende Landesherren), wurde aber im zweiten Teil zurück- 
gezogen. 
Es ıst nicht ohne Interesse, sich zu erinnern, wer zu diesen 
Anträgen für und gegen das Oberhaus sprach und wie die Stellung- 
nahme von den Rednern begründet wurde. 
Dabei muß man sich gegenwärtig halten, daß jene Verhand- 
lungen von seiten der Mitglieder des Reichstags nur sehr wenig 
vorbereitet waren und unter dem Zeichen und Druck der Zeit 
standen. Das Zeichen der Zeit war der preußische Waffensieg 
und die demokratische Propaganda, welche Bismarck, damals die 
Seele der Bundeskommisarien, betrieb, um den Bundesgedanken 
in der neuen Form populär zu machen. Der Druck der Zeit ging 
aus von der Eile, mit der gehandelt wurde, um das Werk bis zu 
dem Termin, den die Augustverträge 1866 gesetzt hatten, dem 
18. August 1867, unter Dach und Fach zu bringen. Aus diesen 
Umständen erklärt sich die Zurückhaltung, welche namentlich von 
konservativer Seite in der Stellung von tiefergreifenden Aenderungs- 
vorschlägen geübt wurde. Die gestellten Anträge und gehaltenen 
Reden galten mehr dem folgerichtigen Ausbau des vom Entwurf 
vorgeschlagenen Wahlrechts. Das allgemeine und direkte Wahl- 
recht mit Ausschluß der Beamten war vorgeschlagen. Von eini- 
gen wurde es bekämpft, andere forderten mehr als der Entwurf 
gab. Sıe verlangten Geheimheit der Abstimmung, Wahlrecht der 
Beamten und Diäten. Die Oberhausfrage wurde von manchen 
Rednern überhaupt übergangen, von einigen nur gestreift und nur 
von den beiden besten politischen Köpfen der Versammlung, von 
® Stenogr. Berichte Bd. 2 S. 50.
	        
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