Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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Ohne Aristokratie in ständischer Verfassung ist weder das monarchi- 
sche Prinzip dauernd aufrecht zu erhalten, noch ist: die Gemein-Freiheit 
ohne Aristokratie aufrecht zu erhalten. Wenn in einem großen Nachbar- 
lande wir in einem halben Jahrhundert so unendlich viele Veränderungen 
der traurigsten Art gesehen haben, so ist der wesentlichste Grund etwa 
der gewesen, daß man dort die Aristokratie vernichtet hat. Nun frage ich, 
wenn wir kein Oberhaus schaften, in dem der Aristokratie ein sicherer 
Platz zugewiesen ist, werden wir sicher sein, daß sie dauernd diejenige 
Vertretung findet, welche sie haben muß”? Es hat ein Herr, der vor mir 
sprach, geglaubt, daß die letzten Wahlen ja genügende Elemente gebracht 
haben, waren denn die Herren auch im Jahre 1848 genügend vertreten, 
und wer sagt Ihnen, daß man immer wählen wird unter dem Eindruck der 
gewaltigen Siege, die in Böhmen errungen worden sind? Nein, m.H., Ihre 
Plätze sind nicht versichert. Dennoch halte ich dafür, daß Sie als die Re- 
präsentanten der Stabilität und des konservativen Flementes des Staates 
notwendig da sein müssen. Sie müssen deshalb in einem Oberhause einen 
sicheren und dauernden Platz haben, damit sie nicht etwa gezwungen sind. 
um Ihre Wiederwahl zu sichern, augenblicklichen Zeitströmungen über das 
richtige Maß hin zu huldigen. Ich will von Ihnen, daß Sie nach oben und 
nach unten immer den Schild festhalten und halten können. Das können 
Sie nicht, wenn Sie nicht eine gesicherte Vertretung in einem Oberhause 
haben. Darum habe ich geglaubt, daß der Abg. ZACHARIÄ aus Göttingen 
den Dank und nicht den Hohn als Vertreter der konservativen Partei ver- 
diente, als er seinen Antrag einbrachte, 
Man hat gesagt, wenn man ein Oberhaus wolle, möge man auch gleich 
Vorschläge über die Bildung desselben machen. Wenn beliebt werden 
sollte, daß diese Bildung aus der Initiative des Hauses hervorgehe, so 
würde man wohl imstande sein, einen derartigen Vorschlag zu machen, 
und zwar um so leichter, als ein Teil der Rechte, die ihm in der Bundes- 
akte geschützt waren, alsdann sofortige Berücksichtiguug finden könnte. 
Die deutschen Standesherren hatten dort bestimmte Rechte, hier schienen 
sie vergessen und ich glaube, daß in ihnen ein starkes Element für ein 
Oberhaus gegeben wäre. Wenn aber der Abg. ZACHARIÄ nicht mit einem 
Vorschlage aus sich heraustrat, huldigte er dem gewiß sehr richtigen Grund- 
satze, daß die Initiative in solchen Dingen zweckmäßig von den Regierun- 
gen auszugehen habe, und daß wir dann überlegen müssen, wie weit man 
mit ihnen sich zu vereinigen imstande sei. 
Will man aber diese Initiative der Regierungen nicht, nun so wird es 
allerdings — und ich denke unsre Lawlords von der Geschäftsordnung 
werden dem nicht entgegentreten — auch unschwer möglich sein, diesen 
Punkt in einer zu bestellenden Kommission mit den Herrn Kommissarien 
der Regierungen in Ordnung zu bringen. Wolle man nur ein Oberhaus, 
wir werden es finden. Glücklich ist Deutschland, daß es der Elemente ge-
	        
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