Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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Der Bundesrat repräsentiert bis zu einem gewissen Grade ein Oberhaus, in 
welchem Se. Majestät von Preußen primus inter pares ist, in welchem der- 
jenige Ueberrest des hohen deutschen Adels, der seine Landeshoheit be- 
wahrt hat, seinen Platz findet. Dieses Oberhaus nun dadurch zu vervoll- 
ständigen, daß man ihm nichtsouveräne Mitglieder beifügt, halte ich prak- 
tisch für zu schwierig, um die Ausführung zu versuchen, Dieses souveräne 
Oberhaus aber in seinen Bestandteilen außerhalb des Präsidiums so weit 
herunterzudrücken, daß es einer Pairskammer ähnlich würde, die von unten 
vervollständigt werden könnte, halte ich für unmöglich, und ich würde 
niemals wagen, das einem Herrn gegenüber, wie der König von Sachsen 
ist, auch nur anzudeuten. Der hauptsächliche Grund aber, warum wir keine 
Teilung des Reichstags in zwei Häuser vorgeschlagen haben, liegt immer 
in der zu starken Komplizierung der Maschine Die Gesetzgebung des 
Bundes kann schon durch einen anhaltenden Widerspruch zwischen dem 
Bundesrate und dem Reichstage zum Stillstand gebracht werden, wie das 
in jedem Zweikammersystem der Fall ist; aber bei einem Dreikammer- 
system — wenn ich einmal den Bundesrat als Kammer bezeichnen darf — 
würde die Möglichkeit, die Wahrscheinlichkeit dieses Stillstandes noch viel 
näher liegen, wir würden zu schwerfällig werden.“ 
Außer den angeführten Rednern sprachen noch die Abgeord- 
neten FRIES, EICHHOLZ, MEYER und SCHULZE zu dem Art. 21 
des Entwurfs, teils für, teils gegen ihn, doch ohne die Oberhaus- 
frage zu berühren. 
Das unmittelbare praktische Ergebnis der Verhandlungen in 
der Abstimmung war die Ablehnung der das Oberhaus fordernden 
Anträge. Und damit war nicht nur für diesmal d. h. für den 
norddeutschen Bund, sondern auch für das bald nachher zu er- 
richtende Deutsche Reich der Oberhausgedanke zunächst erledigt 
und begraben. Während des Bestandes des Deutschen Reiches 
ist er wohl gelegentlich zur Sprache gekommen, niemals aber als 
Antrag wiedererweckt und zum Gegenstand bestimmter organischer 
Bestrebungen erhoben worden. 
IM. 
Ob das Deutsche Reich durch diesen Mangel, wenn das 
Fehlen eines Oberhauses ein solcher ist, zu Schaden gekommen 
sei, ist schwer zu sagen.
	        
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