Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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erste verwirft er, weil er den Bundesrat in seiner reinen Gestalt 
als Organ der verbündeten Regierungen für notwendig hält und 
deshalb ohne irgend welche Einschiebung andrer Elemente er- 
halten wissen will, das andre, die Gliederung des Reichstags in 
zwei Häuser verwirft er, weil ihm dadurch der ohnehin schon 
komplizierte Bau als zu schwerfällig erscheint. Prüfen wir nun 
diese beiden Projekte und die daran geknüpften Gedankenreihen 
BISMARCKs gesondert. Richtig ist, daß an sich beide Möglich- 
keiten bestehen und daß die Umwandlung des Bundesrates in ein 
Oberhaus auf einem ganz andren Blatt steht, als ein zweihäusi- 
ger Reichstag neben dem Bundesrat. Aber nur das letztere war 
beantragt. BISMARCK bekämpfte also im einen Teil einen gar 
nicht zur Diskussion stehenden Gedanken. Ihm schwebte wohl 
vor, daß ein Reichstag mit Oberhaus durch die Schwerfälligkeit 
eines solchen Apparates einen Druck auf den Bundesrat üben 
könnte, der allmählich zur Bedeutungslosigkeit dieser ihm unent- 
behrlich scheinenden Institution führen müßte. Dieser verbin- 
dende Gedanke bildete offenbar die Brücke zu der Erklärung über 
die Ungereimtheit einer Versetzung andrer Elemente in den Bun- 
desrat und seiner Umwandlung in ein Oberhaus. 
Darın nun, daß der Bundesrat in seiner bestehenden Form 
zu erhalten ist, daß seine Umwandlung in ein Oberhaus durch 
Zuteilung andrer Elemente unmöglich ist, werden auch heute noch 
alle diejenigen übereinstimmen, die dem Deutschen Reich sein 
Bundesgepräge und den Fortbestand der Staaten erhalten wissen 
wollen. Ich bekenne mich grundsätzlich zu dieser Auffassung. 
Darnach beschränke ich mich hier auf die andre Frage und teile 
sie in zwei Unterfragen: 
I. Würde ein Reichstag mit Ober- und Unterhaus ein bes- 
serer oder ein schlechterer, schwerfälligerer Reichstag sein als der 
Reichstag ist, wie wir ihn als einheitlich gewählte Versammlung 
haben ? 
II. Würde der von einem zweihäusigen Reichstag auf den
	        
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