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dann eine ganz besondere praktische Bedeutung erlangt dadurch,
daß Unterseeboote und Torpedoboote in großem Umfang sich an
dem Kampf gegen den feindlichen Seehandel und speziell gegen
die feindlichen Handelsschiffe beteiligen; denn namentlich die Un-
terseeboote sind zwar, solange sie unter Wasser fahren, jedem
feindlichen Handelsschiff weit überlegen, können aber, sobald sie
zum Zweck der Ausübung des Visitationsrechts in aufgetauchtem
Zustand still liegen, durch einen plötzlichen Angriff des Handels-
schiffes verhältnismäßig leicht in Gefahr gebracht werden (vgl.
hierüber unten). Heute hat allerdings seit dem 1. Februar 1917
die Frage innerhalb des Gebietes, das von der deutschen Sperr-
erklärung vom 31. Januar 1917 betroffen ist, an praktischer
Wichtigkeit verloren, weil dort den deutschen Kriegsschiffen im
allgemeinen und den Unterseebooten im speziellen eben durch die
Sperrerklärung für ihr Vorgehen gegen den feindlichen Seehandel
“eine ganz neue rechtliche Basis gegeben worden ist, die sie zu
einer warnungslosen Vernichtung der feindlichen wie der neutralen
Handelsschiffe im Sperrgebiet ermächtigt, ohne Rücksicht auf die
Frage, ob dieselben einen Widerstand versucht haben und zu die-
sem Widerstand berechtigt waren oder nicht; aber außerhalb
des Sperrgebietes hat die Frage auch jetzt noch ihre volle prak-
tische Bedeutung behalten; und das ist um so beachtenswerter,
als für die feindliche Handelsschiffahrt so wichtige Meeresteile wie
der größte Teil des atlantischen Ozeans, das Schwarze Meer und
das Baltische Meer außerhalb des deutschen „Sperrgebietes“ lie-
gen, obwohl alle diese Meere für die deutschen U-Boote ohne
Schwierigkeit erreichbar sind.
Die Frage hatte bereits im 17. und 18. Jahrhundert sowie in
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, solange die „Kaperei“ als
rechnen, d. h. die nach den vorgeschriebenen Regeln in Kriegsschiffe um-
gewandelten Kauffahrteischiffe; gerade dieser Umstand hatte, wie im fol-
genden Text dargelegt, die Frage des Widerstandsrechts der Handelsschiffe
wieder aktuell gemacht,