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Aufsätze.
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Wandelungen der Bundesstaaten und Artikel 6
der Reichsverfassung.
Von
Dr. jur. RUDOLF OESCHEY, Privatdozenten an der Universität
Leipzig, z. Zt. beim Roten Kreuz.
Die beiden deutschen Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt
und Schwarzburg-Sondershausen gehen Wandelungen entgegen,
welche einer bislang als Doktoraufgabe gewerteten Frage des
deutschen Reichsstaatsrechts tatsächliche und gegenwärtige Be-
deutung auch außerhalb der fürstlichen weiß-blauen Grenzpfähle
verleihen. Nach dem Aussterben des Mannesstammes der Linie
Sondershausen ist nicht nur eine Gemeinschaft im Oberhaupte der
beiden Staaten eingetreten, auch eine Zusammenlegung der Ver-
waltung hat sich mehr und mehr angebahnt und wird über kurz
oder lang wohl das Aufgehen beider Staaten in einen zur Folge
haben. Was geschieht mit den Stimmen im Bundessrat, deren
Artikel 6 der Reichsverfassung jedem beider Fürstentümer eine
beilegt? Führt der neue Staat eine Stimme, führt er zwei als
Sunime des bisherigen Besitzstandes? Vollzieht sich die Neu-
ordnung so und so selbsttätig als selbstverständlich auf Grund,
sei es gesetzten, sei es durch Auslegung gewonnenen Rechts, oder
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXVIII. 244. 13