Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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Aufsätze. 
nn 
Wandelungen der Bundesstaaten und Artikel 6 
der Reichsverfassung. 
Von 
Dr. jur. RUDOLF OESCHEY, Privatdozenten an der Universität 
Leipzig, z. Zt. beim Roten Kreuz. 
  
Die beiden deutschen Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt 
und Schwarzburg-Sondershausen gehen Wandelungen entgegen, 
welche einer bislang als Doktoraufgabe gewerteten Frage des 
deutschen Reichsstaatsrechts tatsächliche und gegenwärtige Be- 
deutung auch außerhalb der fürstlichen weiß-blauen Grenzpfähle 
verleihen. Nach dem Aussterben des Mannesstammes der Linie 
Sondershausen ist nicht nur eine Gemeinschaft im Oberhaupte der 
beiden Staaten eingetreten, auch eine Zusammenlegung der Ver- 
waltung hat sich mehr und mehr angebahnt und wird über kurz 
oder lang wohl das Aufgehen beider Staaten in einen zur Folge 
haben. Was geschieht mit den Stimmen im Bundessrat, deren 
Artikel 6 der Reichsverfassung jedem beider Fürstentümer eine 
beilegt? Führt der neue Staat eine Stimme, führt er zwei als 
Sunime des bisherigen Besitzstandes? Vollzieht sich die Neu- 
ordnung so und so selbsttätig als selbstverständlich auf Grund, 
sei es gesetzten, sei es durch Auslegung gewonnenen Rechts, oder 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXVIII. 244. 13
	        
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