— 1837 —
weder im Grundsätzlichen seines Ergebnisses, noch in dessen
Werdegang zustimmen kann, daß ich aber auch mit JACOBI nicht
immer einig bin. Außerdem bleibt dieser seinem Gegenstande ge-
mäß rein rechtswissenschaftlich, während, worin ich mit ıhm über-
einstimme, die letzten Verästelungen der an die Spitze gestellten
Frage nicht mehr der Auslegung, der Rechtslehre angehören, son-
dern in den Bereich der Gesetzgebung hineinragen. Abgesehen
davon aber ist die ganze Angelegenheit nicht um Schwarzburgs
oder Reußens willen, sondern deshalb, weil „sie einmal auch bei
größeren Bundesstaaten wiederkehren kann, wo die politischen
Folgen bedenklicher sind“, höchster Beachtung wert und verdient
auch deshalb Beleuchtung von den verschiedensten Seiten. Und
solche Folgen scheinen vielleicht mit Rücksicht auf das, von Bis-
marck so sorgfältig abgewogene Gleichgewicht in der Reichsver-
fassung — zu erinnern ist nur z. B. an das Verhältnis des einen
Siebzehnstimmers zu den siebzehn Einstimmern, an die verschie-
denen Möglichkeiten, die vierzehn Stimmen des Artikels 78 Ab-
satz 2 der Reichsverfassung zu gewinnen — nicht einmal so ferne
zu sein. Denn mit Hartnäckigkeit erhalten sich Gerüchte mannig-
fachsten, teilweise recht berücksichtigenswerten Ursprungs, die
sich mit der Zukunft Elsaß-Lothringens im Reiche beschäftigen.
So mögen auch die nachfolgenden Ausführungen den Gegen-
stand, aber in der notwendigen, von der Schriftleitung gewünsch-
ten, kriegsmäßigen Kürze betrachten.
„Wandelungen der Bundesstaaten“ haben wir diese Zeilen
überschrieben, und wollen darunter alles verstehen, was der gegen-
wärtigen Bedeutung der Glieder des deutschen Reiches als solcher
irgend ein anderes Gewicht bezüglich ihres staatlichen Bestandes
oder ihrer Selbstbestimmung verleihen kann. Wir umschreiben
breiter, indem wir als gedachte Ursachen solcher Wandelungen
angeben: Fälle des Thronfolgerechts oder bedeutsame Willens-
äußerungen, sei es des Bundesstaates selbst, sei es des Reiches;
und als einzelne Möglichkeiten: Personalunion, Realunion, Ver-
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