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In den drei erstgenanten Statuten tritt dabei sogar im Gegen-
satz zu den oben angeführten Universitätsstatuten aus vorkonsti-
tutioneller Zeit die formelle Charakteristik der Universitäten als
staatlicher Lehranstalten etwas gegen die Hervorhebung der Eigen-
schaft derselben als privilegierter Korporationen zurück°®. An-
dererseits hatte die Bezeichnung der Universität Münster als „eine
Veranstaltung des Staats* ($ 2 Statuten), wie schon früher die
Charakteristik der Bonner Universität als „Staatsinstitut* ($& 2
Statuten), augenscheinlich nur den Zweck, im speziellen Gegensatz
zu etwaigen Prätensionen der katholischen Kirche unzweideutig zu
betonen, daß die beiden Universitäten in allen ihren Be-
standteilen als dem an sich staatlichen Unter-
richtszweck dienende öffentliche Korporationen zu gelten
hätten°®.
Mit Rücksicht auf diese Rechtsbasis stellte auch von RÖNNE
in seinem Werk, „Das Unterrichtswesen des preußischen Staates“,
Bd. II 1855, folgende Sätze an die Spitze seiner Bearbeitung des
Universitätsrechts: „Die preußischen Universitäten sind privilegierte
Korporationen, bestehend aus der Gesamtheit der Lehrer, aus den
immatrikulierten Studenten und aus den zur Geschäftsführung an-
gestellten Beamten und Unterbeamten“ (S. 405) — womit übri-
gens nur die ausdrückliche Fassung der geltenden Universitäts-
statuten wiederholt wurde®® — und ferner: „Als allgemeine, für
alle preußischen Universitäten gültigen Grundgesetze lassen sich
neben Art. 20 der Staatsverfassung®! und $ 1, 2 II 12 ALR,
woselbst die Universitäten als Veranstaltungen des Staates be-
zeichnet werden, nur noch die beiden 83 67, 68 II 12 anführen“
58 Andrerseits umschreibt in den Statuten von Halle, Greifswald, Mar-
burg auch der $ 1 umständlich die Aufgabe der Universität als Stätte zur
Pflege der Wissenschaft als solcher und zur höheren wissenschaftlichen
Unterrichtung der Jugend.
5? HupkicH in Annalen 1912 S. 678.
% Vgl. Statuten Berlin $ 3, Breslau $ 3, Bonn $ 5, Königsberg $ 3.
6 S, hierzu HuBRicH, Preuß. Staatsrecht S. 177, Annalen 1907 S. 92.
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