Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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Verwaltung zum Gegenstand eigener, wenn auch verwandter und 
beziehungsreicher Wissenschaftsgebiete werden oder wieder wer- 
den müssen, damit die auf sie gerichtete geistige Bemühung zu 
ihrem Ziele gelangen, ihren Beruf erfüllen kann. 
Mit der Aufgabe grundsätzlicher Fundierung der Verwaltungs- 
wissenschaft ist die Ausbildung einer modernen allgemeinen Ver- 
waltungslehre außerhalb der Verwaltungsrechtslehre als 
Forderung gegeben. Da selbst diese Notwendigkeit nicht überall 
anerkannt wird, kann es nicht wundernehmen, daß eine Ueberein- 
stimmung über Inhalt und Methode der ersteren noch fehlt. Ich 
habe in meiner kritischen Studie über „Die Zukunft der Verwal- 
tungswissenschaft“ (Verw.Arch. 1917, Bd. 25, 8. 89—142) ver- 
sucht, die ernste Angelegenheit der Verwaltungslehre zu fördern, 
habe auch ı. a. ein Programm entworfen, dessen Ergänzungsmög- 
lichkeit ich gewiß nicht verkenne. Erfreulich ist es nun, daß die 
auf eine allgemeine Verwaltungslehre gerichtete Bemühung erst 
jüngst zu einem wertvollen Werke geführt hat. Indem KURT 
WOLZENDORFF! einen „Versuch der allgemeinen Verwaltungslehre 
unter Berücksichtigung der Entwicklung in Preußen* unternimmt, 
stellt er sich auf den Boden jener Forderung, diese Wissenschaft 
neben der Verwaltungsrechtslehre zu selbständiger Geltung 
zu bringen. Er geht ganz anders vor, als ich es in jener Studie 
getan habe. Es liegt ihm an dem „programmatischen Werte“ 
seiner Methode Er will den praktischen Ertrag „an soziolo- 
gischer und rechtswissenschaftlicher Erkenntnisförderung“ erpro- 
ben. Es soll hier in möglichst engem Anschluß an die Formu- 
lierungen W.s sein Gedankengang aufgezeigt werden. Hierbei sind 
solche Fragen besonders herausgehoben, die zu den grundsätzlichen 
ı WOLZENDORFF, Dr. Kurt, a0. Professor der Rechte an der Universi- 
tät Königsberg, Der Polizeigedanke des modernen Staates. (35. Heft der 
Abhandlungen aus dem Staats- und Verwaltungsrecht mit Einschluß des 
Kolonialrechts und des Völkerrechts, herausgegeben von BRiE, FLEISCH- 
MANN und GIESE.) Breslau 1918, Verlag von M. und H. Marcus, 277 S. 
Preis 10 M.
	        
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